Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Hilfe der vorliegenden Arbeit "Herrschaft als legitimer Ordnungsmechanismus in den Herrschaftstypologien von Max Weber und James S. Coleman" soll ein noch heute allgegenwärtiges und für unser Zusammenleben gewichtiges Phänomen, nämlich das der "Herrschaft" näher beleuchtet werden. Es ist augenfällig, dass das heute eher ungern verwendete Wort "Herrschaft" viele Lebensbereiche beeinflusst und eine gewisse Regelung des sozialen Zusammenlebens erst ermöglicht. Egal, ob man sich die betrieblichen Strukturen in großen Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen, das familiäre Gefüge im privaten Umfeld oder klassische administrative Institutionen und Staatsformen ansieht, das Vorhandensein gewisser Herrschaftsverhältnisse wird oftmals als so genannte anthropologische Konstante des menschlichen Daseins betrachtet. Hieraus ergibt sich zudem auch der ungebrochene Aktualitätsanspruch der gesamten Herrschaftssoziologie. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, "Herrschaft" besonders im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion als legitimer Ordnungsmechanismus und deren spezifische Legitimitätsgründe eingehender zu untersuchen. Dabei werden bewusst exemplarisch die herrschaftssoziologischen Überlegungen zweier besonders bedeutsamer Soziologen, einmal in Form von Max Weber als Vertreter eines normativ- institutionellen Herrschaftsbegriffes und James S. Coleman andererseits als Vertreter des Rationalprogrammes näher behandelt. Nach einer kurzen Abgrenzung des Herrschaftsbegriffes von anderen in diesem Kontext soziologisch bedeutsamen Begriffen, wie dem der "Macht" oder der "Gewalt", schließt sich jeweils eine Abhandlung über das Leben der obig erwähnten Vertreter sowie deren spezifischen Herrschaftstypologien an. Abschließend folgt eine vergleichende Gegenüberstellung der einzelnen Legitimitätsgründe beider Theorien, in die auch mögliche Ansätze für Kritikpunkte einfließen sollen. Das Ende der Arbeit bildet ein persönliches Resümee mit einer eigenen kritischen Einschätzung der behandelten Thematik.
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