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Referat (Handout) aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1, Universität Mannheim (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar Konflikte in Afrika, Sprache: Deutsch, Abstract: "in wars of the ‚third kind′ there are no fronts, no campaigns, no bases, no uniforms, no publicly displayed honors, no points d′appui, and no respect for the territorial limit of states." (van Crefeld nach Holsti, 1996: S. 36) Der Bürgerkrieg im Congo steht symptomatisch für neuzeitliche "wars of the third kind": Kriege, deren Fronten verschwimmen…mehr

Produktbeschreibung
Referat (Handout) aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1, Universität Mannheim (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar Konflikte in Afrika, Sprache: Deutsch, Abstract: "in wars of the ‚third kind′ there are no fronts, no campaigns, no bases, no uniforms, no publicly displayed honors, no points d′appui, and no respect for the territorial limit of states." (van Crefeld nach Holsti, 1996: S. 36) Der Bürgerkrieg im Congo steht symptomatisch für neuzeitliche "wars of the third kind": Kriege, deren Fronten verschwimmen und in denen zentralgelenkte militärische Operationen von Warlordtum abgelöst werden. Spätestens seit 1998 hat der Staat im Congo aufgehört zu existieren. Neben der Intervention von acht afrikanischen Staaten, hat die Wirtschaftsmisere und die mangelnde Legitimation der Zentralregierung in Kinshasa dazu geführt, dass staatliche Institutionen und staatliche Herrschaft in weiten Teilen des Congo keine Bedeutung mehr haben. Der Krieg, der zum institutionellen Ende dieses Staates führte, ist auf einen primär ethnischen Konflikt zurückzuführen, der in den zwei östlichen Regionen, Kivu angesiedelt ist. Doch wie konnte der Konflikt in einem kleinen Teil des Landes zur faktischen Auflösung des Staates und Feindseligkeiten zwischen acht afrikanischen Nationen führen? Erkenntnissinteresse dieses Referates ist demnach: Wie können innergesellschaftliche Herrschaftskonflikte zu einer Auflösung des staatlichen Gemeinwesens führen?