Noch im 21. Jahrhundert ist der Glaube an Hexerei und Magie verbreitet. In jüngerer Zeit ergangene Judikate belegen, dass es sich hierbei um ein ernstes gesellschaftliches Problem handelt, dem sich die Strafrechtswissenschaft bislang weitgehend entzogen hat. Im Kern geht es um die Strafbarkeit magischer Praktiken wegen Betrugs, abergläubischen Versuchs, Nötigung und Bedrohung, Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz. Verena Dorn-Haag hinterfragt kritisch, ob es dem dogmatisch ausdifferenzierten, geltenden Strafrecht gelingt, Irrationales systematisch konsequent zu beurteilen. Zugleich ordnet sie die aktuellen Fragen in einen dogmenhistorischen Kontext ein: Seit Abschaffung des Hexereidelikts im Zeitalter der Aufklärung stellten Sachverhalte mit Bezug zum Übersinnlichen eine Herausforderung für das Strafrecht dar. Die Autorin zeigt auf, dass bei der Beurteilung von Hexerei und Magie Kontinuitäten bestehen, die bis heute die dogmatische Diskussion prägen. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg; Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg.
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