Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Hilfe zur Erziehung gehört zu den individuellen Hilfen des KJHG. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung gehört zu den wesentlichen Neuerungen im Jugendhilferecht. (Das 8. Buch -Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe- löste am 1.Januar 1991 das Jugendwohlfahrtsgesetz ab). Ein Anspruch auf Hilfe zu Erziehung besteht dann, wenn ohne sie eine gedeihliche Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen in einem Maße gefährdet wäre, dass körperliche, geistige, soziale oder seelische Beeinträchtigungen des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Dabei muss nicht unbedingt ein schuldhaftes Versagen der Erziehungsperson vorliegen. Schlechte Lebensbedingungen der Familie wie Arbeitslosigkeit, Armut oder aber auch belastende Lebensereignisse wie Trennung oder Scheidung können zu Situationen führen, die einen Bedarf begründen. Jedoch gilt auch hier eines der Strukturprinzipien des Gesetzes, nämlich die Orientierung am Vorzug der elterlichen Erziehungsverantwortung.
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