Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,0, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, Hindernisse zu analysieren, die Frauen eine Trennung von einem gewalttätigen Partner in der heterosexuellen Paarbeziehung erschweren. Der Fokus liegt zudem auf Möglichkeiten und Hürden in der sozialarbeiterischen Beratung mit Frauen, die sich vor weiterer Gewalt durch den Partner schützen wollen. Zunächst wird der aktuelle Forschungsstand zu Formen, Dynamiken und psychologischen Aspekten bei Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft dargestellt und rechtliche Schutzmöglichkeiten in Deutschland erörtert. Im empirischen Teil wird zuerst das Forschungsvorgehen detailliert beschrieben, um dem Gütekriterium qualitativer Sozialforschung, der intersubjektiven Nachvollziehbarkeit, zu genügen. Darauffolgend wird die angewandte Methode, die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring, beschrieben und in der konkreten Anwendung dargestellt. Und anschließend werden die Ergebnisse unter thematischen Gesichtspunkten zusammengefasst präsentiert. Zuletzt werden Limitationen, Fazit und Ausblick diskutiert. Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft ist eine Menschenrechtsverletzung (Art. 3 Istanbul-Konvention). Diese Feststellung ist bemerkenswert, da Menschenrechte üblicherweise als Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat definiert sind. Gewalt in sozialen Beziehungen war demnach juristisch lange Zeit Privatsache. Bei der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde international die Abkehr von diesem Menschenrechtsverständnis besiegelt und Gewalt gegen Frauen grundsätzlich als Menschenrechtsproblematik anerkannt. Damit gehen weitreichende Schutz- und Gewährleistungspflichten des Staates einher. So müssen staatliche Behörden effektive Maßnahmen treffen, um Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft zu verhindern und zu verfolgen. Doch die aktuellste kriminalstatistische Auswertung des BKA zu Partnerschaftsgewalt über das Berichtsjahr 2018 zeigt, dass die Vorfälle kontinuierlich steigen und für Frauen weiterhin das eigene zu Hause der gefährlichste Ort ist. Insofern ist es menschenrechtlich, politisch und damit auch aus sozialarbeiterischer Perspektive geboten die Hürden zu kennen, die den Schutz vor Gewalt durch den Partner erschweren.