Anders als in Kalifornien, ist in Deutschland die Einführung einer hochautomatisierten Fahrfunktion bei Automobilen bisweilen ausgeblieben (Stand Dezember 2021). Vorliegendes Werk vergleicht die in Kalifornien geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen mit denjenigen in Deutschland, insbesondere im Kontext des Inbetriebnahmerechts, sowie in Bezug auf zivilrechtliche Produkthaftung. Dabei wird herausgestellt, welchen technischen Ausrüstungsanforderungen hochautomatisierte Fahrfunktionen im Hinblick auf die Ausführung der dynamischen Fahraufgabe genügen müssen.