Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Verstößt die Strafbarkeit der Holocaustleugnung tatsächlich gegen die Meinungsfreiheit? Wo beginnt und wo endet die Meinungsfreiheit? Handelt es sich hierbei um ein deutsches Sonderproblem? Wie gehen die beiden Nachbarländer Deutschland und Frankreich mit diesem Spannungsfeld um? Wo liegen die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede? Auch in zahlreichen anderen Staaten wird die Holocaustleugnung unter Strafe gestellt und die Verfassungsmäßigkeit dessen lebhaft diskutiert, sodass sich die Frage nach einer europäischen oder gar internationalen Regelung aufdrängt. Die Antwort auf diese Fragen gilt es, in dieser Arbeit herauszufinden. Seit Jahren wird in Deutschland in unregelmäßigen Abständen über die Strafbarkeit der Holocaustleugnung und deren Legitimität diskutiert. Seit in den 1950er Jahren sowohl in Frankreich als auch in Deutschland erstmals Bücher veröffentlicht wurden, in denen der Holocaust in unterschiedlicher Weise angezweifelt wird, stellte sich immer wieder die Frage, ob derartige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder sein sollten. Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass es bereits ein immanenter Bestandteil der nationalsozialistischen Politik der Vernichtung der Juden war, alle Spuren samt der Erinnerung an die Verbrechen zu beseitigen, sodass eine Leugnung der Verbrechen gewissermaßen von Anfang an das Ziel der NS-Politik war. Bekannte Holocaustleugner seit Kriegsende sind bspw. die Franzosen Paul Rassinier und Robert Faurisson sowie die Deutschen Thies Christophersen und Ernst Zündel. Als Gemeinsamkeit aller Holocaustleugner kann der "Zweifel an den historischen Eckdaten des Holocaust[s]" gesehen werden. Diejenigen, die derartige Zweifel äußern, berufen sich hierbei stets auf ihre Meinungsfreiheit und fühlen sich bei Bestrafung wegen ihrer Äußerungen in derselbigen verletzt. Die, die sich für eine Strafbarkeit der Holocaustleugnung aussprechen, sehen in der Leugnung des Holocausts eine Gefahr für die Demokratie, sodass seine Strafbarkeit dem Grundrechtsschutz diene. Dennoch ist es doch gerade die Meinungsfreiheit, die eine Demokratie ausmacht. Daher äußern sich nicht nur die Holocaustleugner selbst, sondern auch viele Rechtswissenschaftler, wie bspw. zwei Bundesverfassungsrichter, kritisch zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung in Deutschland und auch in Frankreich wird selbst in akademischen Kreisen darüber diskutiert, ob diese Strafbarkeit die Meinungsfreiheit verletze.
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