Diskriminierungsverbote bedürfen im Privatrecht aus traditioneller Sicht einer besonderen Legitimation. Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH untersucht die Autorin vor diesem Hintergrund, inwieweit die primärrechtlichen Diskriminierungsverbote aufgrund der Staatsangehörigkeit Privatpersonen verpflichten. Im Zentrum der Arbeit steht die Frage nach dem besonderen Geltungsgrund einer Horizontalwirkung der primärrechtlichen Diskriminierungsverbote und deren Vereinbarkeit mit der Privatautonomie. Hierauf aufbauend stellt die Untersuchung die konkreten Verhaltensanforderungen dar, die sich für Privatpersonen aus einer solchen Horizontalwirkung ergeben, und zeigt mögliche Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Diskriminierung auf.
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