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Viel ist zur Wirkung der Grundrechte zwischen Privaten geschrieben worden. Jedoch offenbaren jüngere Entwicklungen in der Rechtsprechung - vgl. Stadionverbotsbeschluss (BVerfG) und Egenberger-Urteil (EuGH) - und in der Lebenspraxis - Stichwort: soziale Medien -, dass viele Fragen weiterhin ungeklärt bleiben oder neu gestellt werden müssen. Andreas Kulick nähert sich der Horizontalwirkung der Grundrechte und ihren Lösungsansätzen aus sechs Perspektiven: analytisch, dogmatisch, anwendungspraktisch, staatsorganisationsrechtlich, ethisch und demokratietheoretisch. Dieser Vergleich offenbart…mehr

Produktbeschreibung
Viel ist zur Wirkung der Grundrechte zwischen Privaten geschrieben worden. Jedoch offenbaren jüngere Entwicklungen in der Rechtsprechung - vgl. Stadionverbotsbeschluss (BVerfG) und Egenberger-Urteil (EuGH) - und in der Lebenspraxis - Stichwort: soziale Medien -, dass viele Fragen weiterhin ungeklärt bleiben oder neu gestellt werden müssen. Andreas Kulick nähert sich der Horizontalwirkung der Grundrechte und ihren Lösungsansätzen aus sechs Perspektiven: analytisch, dogmatisch, anwendungspraktisch, staatsorganisationsrechtlich, ethisch und demokratietheoretisch. Dieser Vergleich offenbart erhebliche Schwächen der vorherrschenden Auffassung und zeigt, dass die Vorbehalte gegenüber einem unmittelbaren Grundrechtsverhältnis zwischen Privaten weitgehend ins Leere gehen. Der Autor plädiert stattdessen für einen modifizierten Ansatz der Grundrechtsgeltung zwischen Privaten. Er sichert ihn theoretisch und dogmatisch ab und weist seine Realisierung primär der Fachgerichtsbarkeit zu. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br., Genf, Berlin (HU) und New York (NYU); 2011 Promotion; 2019 Habilitation; seit 2019 Lehrstuhlvertreter an den Universitäten Köln, Göttingen, Heidelberg und Marburg.

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Autorenporträt
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br., Genf, Berlin und New York (LL.M. NYU); 2011 Promotion (Tübingen); 2012-14 Anwalt in Paris (Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP); 2019 Habilitation (Tübingen); Lehrstuhlvertretungen in Köln, Göttingen und Heidelberg.