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Christian Wöhst untersucht die demokratietheoretische Argumentationsweise des Bundesverfassungsgerichts im Verlauf der demokratiegeschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Er verfolgt die These, dass das Gericht im Verlauf seiner Rechtsprechung eine angewandte Demokratietheorie entwickelt hat. Diese definiert sich als die Konkretisierung des normativen Gehalts der Verfassung unter Einbeziehung der faktischen Wirklichkeit eines konkreten Problems. Als hermeneutischer Prozess der Verfassungskonkretisierung ist die Argumentationsweise des Gerichts nur aus einer Korrelation…mehr
Christian Wöhst untersucht die demokratietheoretische Argumentationsweise des Bundesverfassungsgerichts im Verlauf der demokratiegeschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Er verfolgt die These, dass das Gericht im Verlauf seiner Rechtsprechung eine angewandte Demokratietheorie entwickelt hat. Diese definiert sich als die Konkretisierung des normativen Gehalts der Verfassung unter Einbeziehung der faktischen Wirklichkeit eines konkreten Problems. Als hermeneutischer Prozess der Verfassungskonkretisierung ist die Argumentationsweise des Gerichts nur aus einer Korrelation zwischen gerichtlicher Demokratietheorie und gelebter Demokratiepraxis heraus zu verstehen.
Dr. Christian Wöhst ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte des Instituts für Politikwissenschaft an der TU Dresden.
Inhaltsangabe
Rechtsprechung 1951–1969: Stabilisierung.- Rechtsprechung 1971–1989: Pluralisierung.- Rechtsprechung seit 1990: Internationalisierung.
Rechtsprechung 1951-1969: Stabilisierung.- Rechtsprechung 1971-1989: Pluralisierung.- Rechtsprechung seit 1990: Internationalisierung.