Richardson-Little exposes the forgotten history of human rights in the German Democratic Republic, placing the history of the Cold War, Eastern European dissidents and the revolutions of 1989 in a new light. By demonstrating how even a communist dictatorship could imagine itself to be a champion of human rights, this book challenges popular narratives on the fall of the Berlin Wall and illustrates how notions of human rights evolved in the Cold War as they were re-imagined in East Germany by both dissidents and state officials. Ultimately, the fight for human rights in East Germany was part of a global battle in the post-war era over competing conceptions of what human rights meant. Nonetheless, the collapse of dictatorship in East Germany did not end this conflict, as citizens had to choose for themselves what kind of human rights would follow in its wake.
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Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 07.12.2020Menschenrechte,
made in Ost-Berlin
Ned Richardson-Little räumt mit ein paar Mythen auf
Als im Herbst 1989 Hunderttausende DDR-Bürger auf die Straßen strömten, um gegen die Willkürherrschaft der SED zu protestieren, wurde der Ruf nach Menschenrechten plötzlich ubiquitär. Selbst in den entlegensten ostdeutschen Provinzen verbreiteten sich Parolen, die – in Anlehnung an die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) vom August 1975 – auf eine Umsetzung von „Helsinki-Menschenrechten“ drangen. Dass die Menschenrechte eine wichtige Rolle beim Zusammenbruch der DDR spielten, wird zu den kaum noch hinterfragten Grundannahmen der DDR-Geschichtsschreibung gezählt.
Befördert wurde diese Sichtweise nach Meinung des Historikers Ned Richardson-Little durch die aktive Erinnerungsarbeit verschiedener Akteure. Nach dem Ende der DDR lag deren einzige Gemeinsamkeit oftmals darin, sich in eine nun weltweit prosperierende Erfolgsgeschichte der Menschenrechte einzuschreiben. Einzelne Vertreter der reformorientierten kommunistischen Eliten, die im Frühjahr 1990 auch an den Diskussionen des Runden Tischs um einen DDR-eigenen Verfassungsentwurf beteiligt waren, hielten sich weiterhin für legitimiert, ihre Vorstellungen von einer fortbestehenden DDR mit der Idee sozialistischer Menschenrechte zu untermauern. Andere sahen in den Massenprotesten und -abwanderungen den Beweis dafür, dass die DDR-Bevölkerung mit ihren Bekenntnissen zu Freiheit und liberalen Menschenrechten eine Entwicklung nachvollzogen habe, deren Ausgangspunkte im Zeitalter der transatlantischen Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts zu finden waren.
Auch wenn die Erzählung einer nachgeholten Romanze der Ostdeutschen mit westlichen Menschenrechten bis heute eine große Faszinationskraft entfaltet, zeigt diese erste Gesamtgeschichte zur ostdeutschen Menschenrechtsentwicklung, wie eindimensional und verkürzend eine solche Deutung ist. So liegt die Stärke von Richardson-Littles kulturhistorischer Studie vor allem darin, dass er nicht nur die Vielfalt und Uneindeutigkeit sozialistischer Menschenrechtsdiskurse benennt, sondern auch deren oft unabsehbare Folgen ins Visier nimmt. Diesem Ansatz, der auch den leicht misszuverstehenden Titel erklärt, liegt eine ebenso anregende wie provokante Ausgangsthese zu Grunde. Ungeachtet der Tatsache, dass sich die sozialistischen Länder 1948 unter Führung der Sowjetunion bei der Abstimmung zur UN-Menschenrechtserklärung enthalten hätten, seien die Menschenrechte dennoch fast durchgehend in der politischen Kultur der DDR verankert gewesen.
Anders als bisher angenommen habe die kommunistische Partei- und Staatsführung daher die Menschenrechte keineswegs nur bekämpft, so Richardson-Little weiter. Während man auf der einen Seite seit den fünfziger Jahren an einem sozialistischen Menschenrechtskonzept gefeilt habe, das wechselweise gegen die westdeutsche Kommunistenverfolgung oder – auf internationaler Ebene – als Waffe in einer anti-imperialistischen Abwehrfront eingesetzt wurde, habe sich die DDR-Führung gegenüber der eigenen Bevölkerung als Vorreiter und Hüter ökonomisch-sozialer Rechte präsentiert. Bereits 1959 gab die SED als erster Ostblockstaat die Gründung eines staatlichen Komitees zum Schutz der Menschenrechte (KMR) bekannt.
Wie der Autor überzeugend zeigen kann, wurden damit einerseits Grundlagen gelegt, die Mitte der siebziger Jahre dazu führen sollten, dass die DDR trotz aller Bedenken den Korb drei der KSZE-Schlussakte mittrug. Andererseits seien aber die politischen Wirkungen der sozialistischen Menschenrechtsoffensive umso paradoxer gewesen. Unter denjenigen Staaten, die als erste diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen, ragten die autoritär regierten Monarchien Kambodscha und Iran hervor. 1986 rächten sich die Israelis für die „antizionistischen“ Attacken der UN-Menschenrechtskommission unter ihrem Vorsitzenden Hermann Klenner, Rechtsphilosoph, KMR-Mitglied und langjähriger Inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, indem sie dessen NS-Vergangenheit publik machten.
Am Ende der achtziger Jahre, so die Pointe von Richardson-Littles Buch, sei der SED der sozialistische Menschenrechtsdiskurs, den sie zuvor hoffähig gemacht hatte, nach und nach aus den Händen geglitten. Dies habe die Voraussetzung geschaffen, dass sich im Vorfeld der „friedlichen Revolution“ systemnahe Reformkräfte, Kirchenvertreter und verschiedene Oppositionsgruppen hinter einem nicht näher bestimmten Menschenrechtsbegriff versammeln konnten. In dieser vagen und diffusen Form hätten die Menschenrechte die revolutionären Ereignisse zwar nicht ausgelöst, wohl aber entscheidend zu deren friedlichem Ablauf beigetragen.
Mit seinem Gegennarrativ zu einer lange vorherrschenden westlichen Erfolgserzählung bereichert der Autor zweifellos unsere Kenntnisse über die Ursachen und Folgen von „1989“. Doch rufen einige seiner weitreichenden Schlussfolgerungen gleichzeitig auch Widerspruch hervor. So behauptet Richardson-Little im Schlussteil des Buchs, mit der deutsch-deutschen Vereinigung seien „alternative Visionen“ der Menschenrechte, wie sie bis 1989 in Ostdeutschland vertreten worden waren, „ausgelöscht“ worden. Abgesehen davon, dass jene „Visionen“ bis 1989 überwiegend ein Elitenphänomen geblieben waren, blendet dieses Argument auch aus, dass der Preis, der für die langjährige propagandistische Vernutzung gezahlt werden musste, die weitgehende Inhaltsleere und Beliebigkeit des sozialistischen Menschenrechtsdiskurses war. Insofern trugen die Träger dieses Diskurses, die sich auch nach 1989 im Besitz eines überlegenen Rechtskonzepts wähnten, neben den Cold War-liberals ebenfalls zu dessen anhaltender Diskreditierung bei.
ANNETTE WEINKE
Annette Weinke lehrt als Professorin Neuere und Neueste Geschichte in Jena.
Anders als viele Bürgerrechtler
von 1989 meinen, legte die SED
Wert auf die KSZE-Schlussakte
Ned Richardson-Little:
The Human Rights
Dictatorship. Socialism, Global Solidarity and the Revolution in
East Germany. Cambridge University Press,
Cambridge, 2020.
286 Seiten, ca. 27 Euro
(als Taschenbuch).
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Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
made in Ost-Berlin
Ned Richardson-Little räumt mit ein paar Mythen auf
Als im Herbst 1989 Hunderttausende DDR-Bürger auf die Straßen strömten, um gegen die Willkürherrschaft der SED zu protestieren, wurde der Ruf nach Menschenrechten plötzlich ubiquitär. Selbst in den entlegensten ostdeutschen Provinzen verbreiteten sich Parolen, die – in Anlehnung an die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) vom August 1975 – auf eine Umsetzung von „Helsinki-Menschenrechten“ drangen. Dass die Menschenrechte eine wichtige Rolle beim Zusammenbruch der DDR spielten, wird zu den kaum noch hinterfragten Grundannahmen der DDR-Geschichtsschreibung gezählt.
Befördert wurde diese Sichtweise nach Meinung des Historikers Ned Richardson-Little durch die aktive Erinnerungsarbeit verschiedener Akteure. Nach dem Ende der DDR lag deren einzige Gemeinsamkeit oftmals darin, sich in eine nun weltweit prosperierende Erfolgsgeschichte der Menschenrechte einzuschreiben. Einzelne Vertreter der reformorientierten kommunistischen Eliten, die im Frühjahr 1990 auch an den Diskussionen des Runden Tischs um einen DDR-eigenen Verfassungsentwurf beteiligt waren, hielten sich weiterhin für legitimiert, ihre Vorstellungen von einer fortbestehenden DDR mit der Idee sozialistischer Menschenrechte zu untermauern. Andere sahen in den Massenprotesten und -abwanderungen den Beweis dafür, dass die DDR-Bevölkerung mit ihren Bekenntnissen zu Freiheit und liberalen Menschenrechten eine Entwicklung nachvollzogen habe, deren Ausgangspunkte im Zeitalter der transatlantischen Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts zu finden waren.
Auch wenn die Erzählung einer nachgeholten Romanze der Ostdeutschen mit westlichen Menschenrechten bis heute eine große Faszinationskraft entfaltet, zeigt diese erste Gesamtgeschichte zur ostdeutschen Menschenrechtsentwicklung, wie eindimensional und verkürzend eine solche Deutung ist. So liegt die Stärke von Richardson-Littles kulturhistorischer Studie vor allem darin, dass er nicht nur die Vielfalt und Uneindeutigkeit sozialistischer Menschenrechtsdiskurse benennt, sondern auch deren oft unabsehbare Folgen ins Visier nimmt. Diesem Ansatz, der auch den leicht misszuverstehenden Titel erklärt, liegt eine ebenso anregende wie provokante Ausgangsthese zu Grunde. Ungeachtet der Tatsache, dass sich die sozialistischen Länder 1948 unter Führung der Sowjetunion bei der Abstimmung zur UN-Menschenrechtserklärung enthalten hätten, seien die Menschenrechte dennoch fast durchgehend in der politischen Kultur der DDR verankert gewesen.
Anders als bisher angenommen habe die kommunistische Partei- und Staatsführung daher die Menschenrechte keineswegs nur bekämpft, so Richardson-Little weiter. Während man auf der einen Seite seit den fünfziger Jahren an einem sozialistischen Menschenrechtskonzept gefeilt habe, das wechselweise gegen die westdeutsche Kommunistenverfolgung oder – auf internationaler Ebene – als Waffe in einer anti-imperialistischen Abwehrfront eingesetzt wurde, habe sich die DDR-Führung gegenüber der eigenen Bevölkerung als Vorreiter und Hüter ökonomisch-sozialer Rechte präsentiert. Bereits 1959 gab die SED als erster Ostblockstaat die Gründung eines staatlichen Komitees zum Schutz der Menschenrechte (KMR) bekannt.
Wie der Autor überzeugend zeigen kann, wurden damit einerseits Grundlagen gelegt, die Mitte der siebziger Jahre dazu führen sollten, dass die DDR trotz aller Bedenken den Korb drei der KSZE-Schlussakte mittrug. Andererseits seien aber die politischen Wirkungen der sozialistischen Menschenrechtsoffensive umso paradoxer gewesen. Unter denjenigen Staaten, die als erste diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen, ragten die autoritär regierten Monarchien Kambodscha und Iran hervor. 1986 rächten sich die Israelis für die „antizionistischen“ Attacken der UN-Menschenrechtskommission unter ihrem Vorsitzenden Hermann Klenner, Rechtsphilosoph, KMR-Mitglied und langjähriger Inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, indem sie dessen NS-Vergangenheit publik machten.
Am Ende der achtziger Jahre, so die Pointe von Richardson-Littles Buch, sei der SED der sozialistische Menschenrechtsdiskurs, den sie zuvor hoffähig gemacht hatte, nach und nach aus den Händen geglitten. Dies habe die Voraussetzung geschaffen, dass sich im Vorfeld der „friedlichen Revolution“ systemnahe Reformkräfte, Kirchenvertreter und verschiedene Oppositionsgruppen hinter einem nicht näher bestimmten Menschenrechtsbegriff versammeln konnten. In dieser vagen und diffusen Form hätten die Menschenrechte die revolutionären Ereignisse zwar nicht ausgelöst, wohl aber entscheidend zu deren friedlichem Ablauf beigetragen.
Mit seinem Gegennarrativ zu einer lange vorherrschenden westlichen Erfolgserzählung bereichert der Autor zweifellos unsere Kenntnisse über die Ursachen und Folgen von „1989“. Doch rufen einige seiner weitreichenden Schlussfolgerungen gleichzeitig auch Widerspruch hervor. So behauptet Richardson-Little im Schlussteil des Buchs, mit der deutsch-deutschen Vereinigung seien „alternative Visionen“ der Menschenrechte, wie sie bis 1989 in Ostdeutschland vertreten worden waren, „ausgelöscht“ worden. Abgesehen davon, dass jene „Visionen“ bis 1989 überwiegend ein Elitenphänomen geblieben waren, blendet dieses Argument auch aus, dass der Preis, der für die langjährige propagandistische Vernutzung gezahlt werden musste, die weitgehende Inhaltsleere und Beliebigkeit des sozialistischen Menschenrechtsdiskurses war. Insofern trugen die Träger dieses Diskurses, die sich auch nach 1989 im Besitz eines überlegenen Rechtskonzepts wähnten, neben den Cold War-liberals ebenfalls zu dessen anhaltender Diskreditierung bei.
ANNETTE WEINKE
Annette Weinke lehrt als Professorin Neuere und Neueste Geschichte in Jena.
Anders als viele Bürgerrechtler
von 1989 meinen, legte die SED
Wert auf die KSZE-Schlussakte
Ned Richardson-Little:
The Human Rights
Dictatorship. Socialism, Global Solidarity and the Revolution in
East Germany. Cambridge University Press,
Cambridge, 2020.
286 Seiten, ca. 27 Euro
(als Taschenbuch).
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