Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Karl-Franzens-Universität Graz (Soziologie), Veranstaltung: Forced Migration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit will die umstrittene Thematik der humanitären Intervention aufgreifen, möglichst breit - aus rechtlicher, ethischer und politischer Perspektive - diskutieren und so zu einer informierten Meinungsbildung beitragen - ohne zu moralisieren. Gegenstand dieser Arbeit ist primär die militärische Intervention aus humanitären Gründen, wenngleich die zivile Intervention - in Form von humanitärer Hilfe - ein daran anschließend wichtiges Diskussionsfeld ihrerseits liefert. So beschäftigt sich das erste Kapitel mit dem rechtlichen Rahmen humanitärer Intervention und beleuchtet auf diesem Wege auch Konzeptionen wie das Interventionsrecht im Statut der Afrikanischen Union sowie das vielbeachtete Konzept der Responsibility to Protect (RtoP). Das zweite Kapitel fokussiert die ethische Betrachtungsweise und diskutiert in einem zweiten Schritt realpolitische und idealpolitische Zugänge zum Thema. Angedeutet werden in diesem Zusammenhang etwa auch machtpolitische Gefahren jedweder Intervention. Abschließend wird eine Zusammenfassung angeboten. Vor dem Hintergrund zunehmender Aufmerksamkeit für weltweit vorfindliche humanitäre Krisen, deren Ursachen verschieden sein mögen, wird der öffentliche Druck auf Regierungen und Internationale Organisationen stets größer, etwas gegen das unsagbare Elend und menschliche Leid zu unternehmen. Dies zeigen aktuelle Ereignisse an, wie etwa Pläne des UNO-Sicherheitsrates, eine Resolution gegen die Huthi-Miliz im Jemen beschließen zu wollen, die von den USA geplante politische Ermahnung Libyens betreffend die Christenverfolgung im Land sowie die Forderung mehrerer afrikanischer Staaten, der UNO-Sicherheitsrat solle eine Resolution beschließen und Militär-Truppen entsenden, um der vor allem in Nigeria und dem Tschad wütenden Terrororganisation Boku Haram Einhalt gebieten zu können.
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