Die Relevanz des internationalen Steuerrechts nimmt im Zuge der weit fortgeschrittenen und weiterhin rasant voranschreitenden Globalisierung und der damit einhergehenden Erschließung neuer Märkte durch weltweit agierende Unternehmen stetig zu. Im Hinblick auf internationale Steuerplanung und Steuergestaltung können insbesondere sogenannte hybride Gesellschaften dienlich sein. Vor dem Hintergrund der Gefahr der Doppelbesteuerung gleicher Gewinne in gleich mehreren Staaten gilt es, die internationalen Strukturen mit Bedacht und Sorgfalt unter Beachtung des jeweiligen nationalen Steuerrechts und der bilateralen Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den Staaten zu beachten. Besonders von Bedeutung ist hierbei die Einordnung der nationalen Organisation in das Abkommensrecht und die Einordnung dieser Einheit durch andere Staaten, vor allem Art. 1 Abs. 8 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA; insbesondere vor dem Hintergrund der sog. check the box rule.
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