Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule RheinMain (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit hat zum Ziel, die Maßnahmen der ATAD-Richtlinien bezogen auf hybride Gestaltungen darzustellen, kritisch zu betrachten und deren Umsetzung in nationales Recht durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) darzulegen und einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Kapitel B dient der Kurzdarstellung der Zielsetzung der ATAD sowie des sogenannten Mindestschutzniveaus. Im folgenden Kapitel C erfolgt eine Darstellung der hybriden Gestaltungen mit ihren Erscheinungsformen, den vorgesehenen Abwehrregelungen sowie den dazugehörigen Anwendungsausnahmen. Kapitel D befasst sich mit der Umsetzung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen in nationales Steuerrecht. Das darauffolgende Kapitel E soll verbleibende Gestaltungsspielräume aufzeigen und dient demnach einer ersten Einordnung in Bezug auf die Wirksamkeit der ATAD. Kapitel F setzt sich kritisch mit der Umsetzung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen sowie der Ermächtigung der EU zum Erlass der ATAD auseinander. Seit geraumer Zeit sieht sich die EU mit aggressiven steuerplanerischen Gestaltungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung und -kürzung konfrontiert. Dabei werden durch gestalterische Maßnahmen die divergierenden Steuersysteme innerhalb der EU ausgenutzt, um einen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Bedingt wird dies durch eine sich verbreitende Niedrigbesteuerung im Rahmen des internationalen Steuerwettbewerbs. Aus diesem Problemfeld vorhergehend und vor dem Hintergrund internationaler Skandale wie den sogenannten Luxemburg-Leaks im Jahr 2014 und der aggressiven Steuerplanung internationaler Großkonzerne, resultierten die Arbeiten der OECD im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting Projekt der OECD, welches 2013 in einem BEPS-Aktionsplan und 2015 in einem Abschlussbericht zu 15 Aktionspunkten mit Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung mündete. Auf Grundlage einiger Aktionspunkte des BEPS-Projektes, wurden schließlich die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) I und darauffolgend ATAD II erarbeitet, um die Umsetzung der unverbindlichen BEPS-Maßnahmen in eine nationale Gesetzgebung zu gewährleisten.
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