Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Lüneburg (Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Steuerlehre), Veranstaltung: Seminars zum Wahlfach Steuern und Wirtschaftsprüfung im SS 2004, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der vom EU-Ministerrat am 7. Juni 2002 verabschiedeten Verordnung (im Folgenden kurz: IAS-Verordnung) sind kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen verpflichtet, für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Accounting Standards (IAS, zukünftig IFRS = International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Eine Ausnahme bilden jene kapitalmarktorientierten Unternehmen, welche zum Beispiel nach US-GAAP bzw. nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren. Ihnen kann der nationale Gesetzgeber eine zwingende Anwendung nach §9 EU-Verordnung erst ab dem Jahre 2007 vorschreiben. Zunächst hatte die EU alle IAS, mit Ausnahme von IAS 32 und 39, in denen die Bilanzierung von Finanzinstrumenten geregelt ist, verbindlich übernommen. Seit Oktober 2004 wurden nun auch diese beiden Standards unter hier noch zu erörternden Einschränkungen angenommen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen daneben die während des Endorsements von IAS 39 aufgetretenen Problembereiche und divergierenden Interessenlagen dargestellt und analysiert werden, die zu diesem Ergebnis geführt haben und vermutlich weiterhin - nicht zuletzt aufgrund der angedeuteten Einschränkungen - Beachtung finden werden. "IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments: Recognition and Measurement)" gilt als einer der umstrittensten internationalen Rechnungslegungsstandards. Neben seinem erheblichen Umfang und der Komplexität erschwert vor allem sein "Kompromisscharakter" eine abschließend zufriedenstellende Auseinandersetzung. Während daher eine Wiedergabe oder gar Erörterung des Regelungsinhalts den gesetzten Umfang dieser Arbeit bei Weitem übersteigen würde, sollen neben dem Entscheidungsfindungsprozess an sich die meist beachtetsten fachlichen Aspekte und Argumentationen in der aktuellen Diskussion im Mittelpunkt der folgenden Betrachtung stehen.
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