Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Komparatistik, Vergleichende Literaturwissenschaft, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft), Veranstaltung: Thematisches Proseminar: Autorinnen im 19. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung „Gott, rief Faustine, „’wie komisch sind die Männer! Ganz ernsthaft bilden sie sich ein, der liebe Gott habe unser Geschlecht geschaffen, um das ihre zu bedienen!’“ In ihrem bekanntesten und mit vielen autobiografischen Zügen gespickten Roman „Grä-fin Faustine“ von 1840 zeichnet Gräfin Ida Hahn-Hahn den höchst ungewöhnlichen Lebenslauf einer überdurchschnittlich intelligenten und emanzipierten Gräfin, die wie ihr literarischer, männlicher Namensvetter strebend, aufbegehrend und suchend durchs Leben geht und sich von gesellschaftlichen Zwängen und Normen wenig beeindruckt zeigt. Gräfin Faustine lehnt sich wie ihre Autorin, die sich nach der Scheidung ihrer Zweckehe durch die Tätigkeit als Schriftstellerin ein unabhängiges Einkommen sicher-te, gegen Rollenzuweisungen und männliche Unterdrückung auf. Als Schriftstellerin war sie zu ihrer Zeit überaus populär und obgleich oder gerade weil „Gräfin Faustine“ als skandalös angesehen wurde, verkaufte sich der Roman vorzüglich und erfuhr inner-halb von kürzester Zeit drei Auflagen. In der folgenden Arbeit soll durch eine struktura-listische Analyse prägnanter Textstellen das Frauenbild Ida Hahn-Hahns, wie sie es durch ihre Protagonistin und einige weitere weibliche Figuren darstellt, analysiert wer-den. Es soll herausgefunden werden, welches Rollenverständnis und welche Gesell-schaftsauffassung dem Roman zugrunde liegen und welche Möglichkeiten zur Lebens-gestaltung Ida Hahn-Hahn ihren Zeitgenossinnen damit eröffnet. Es soll außerdem auf das Ehebild eingegangen werden. Meine These ist, dass im Roman eine bis dahin nicht zulässige Möglichkeit für die Frau gefordert wird, sich jenseits der Rollenzuweisungen zu entfalten und der Frau nicht nur der Status als zukünftige Braut, Ehefrau, Mutter und Geliebte, sondern als Individuum mit eigenen Rechten gestattet wird.