Dieselbe Person oder manchmal jemand ganz anderes als früher zu sein, ist eine Erfahrung, die jede und jeder kennt. Wenn wir Verantwortung für uns übernehmen, tun wir das aber in der Erwartung, im Zeitverlauf dieselben zu bleiben, zum Beispiel, wenn wir für die Zukunft eine Patientenverfügung verfassen. Auch im Strafrecht scheint die Person, um deren Schuld es geht, im Zeitverlauf identisch sein zu müssen. Wäre sie es nach einigen Jahren nicht mehr, säße im Gefängnis vielleicht nicht länger diejenige Person, die die Tat begangen hat. Thomas Steenbreker geht der Frage nach, welche Rolle dieser Gedanke spielt und worin die normative Bedeutung des Phänomens der personalen Identität liegt. Er gibt Antworten auf ein bisher kaum untersuchtes Problem der Rechtswissenschaft und zeigt auf, warum wir uns auf Patientenverfügungen verlassen dürfen und es zeitlich grenzenlose Schuld nicht geben kann. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Hamburg und Miami (USA); Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Sozietäten in Düsseldorf; Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Stationen in Hamburg und Mailand; Promotion in München; Akademischer Rat auf Zeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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