Hans-Michael Empell untersucht ein Fragment des klassischen römischen Juristen Julian (zweites Jahrhundert n. Chr.), das in der Wissenschaft vom römischen Recht seit Jahrhunderten umstritten, jedoch heute noch von praktischer Bedeutung ist. Julian geht einer Frage nach, die sich auf die Voraussetzungen einer wirksamen Übereignung bezieht. Eine häufig vertretene Interpretation des Textes hat die Regelung der Übereignung im Bürgerlichen Gesetzbuch beeinflusst (Abstraktionsprinzip). Dadurch unterscheidet sich das deutsche Zivilrecht von fast allen anderen Rechtsordnungen. Hans-Michael Empell entwickelt eine neue Deutung des Textes. Zudem versucht er, die bisher ungeklärte Frage zu beantworten, aus welchem Grund die berühmte Antinomie zwischen Julian und Ulpian entstanden ist: Die beiden Juristen waren unterschiedlicher Auffassung darüber, in welchem Umfang das Recht in Freundschaftsverhältnissen maßgeblich ist. Geboren 1943; Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar für den Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken in Göttingen; 1966-71 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 1987 Promotion; Tätigkeit als Bibliothekar und Völkerrechtler an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg; seit 2008 im Ruhestand.
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