Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz gilt seit über fünfzig Jahren, seit über zehn Jahren mittlerweile auch für den östlichen Teil, die fünf "neuen" Bundesländer, als oberste Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Im Vorfeld der Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der DDR im Spätjahr 1989 und insbesondere im Zuge der Beitrittsverhandlungen kam die Frage nach der Notwendigkeit einer neuen Verfassung auf. Die mitunter recht emotional geführte Diskussion, die gleichermaßen Staatsrechtler wie Politikwissenschaftler auf den Plan rief, artete zwischenzeitlich in einen regelrechten "Glaubenskrieg"1aus. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den wesentlichen Aspekten dieser Diskussion, die mit der Änderung etlicher Artikel des Grundgesetzes nach den Änderungsvorschlägen der Gemeinsamen Verfassungsdiskussion 1994, aber ohne Volksabstimmung und ohne die Verabschiedung einer neuen Verfassung ihr Ende fand, und erarbeitet anhand dessen die Notwendigkeit einer neuen Verfassung. Die "Notwendigkeit" wird dabei an der Argumentation im verfassungsrechtlichen und politisch-kulturellen Teil gemessen. Die Relevanz dieser Frage besteht durch die "Sprengladung unter den Fundamenten des Grundgesetzes"2des Art 146 n.F. GG, der normiert, das Grundgesetz verliere seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine durch das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft trete. Durch ihn kennt das Grundgesetz auch heute noch eine ihm immanente Ablösungsmöglichkeit. Auch wenn die Diskussion mittlerweile verstummt ist, so hat sie dennoch nichts an Aktualität verloren, denn eine Streichung des Art 146 n.F. GG ist nicht abzusehen, und die deutsche Bevölkerung hat bis dato keine Möglichkeit erhalten, über ihr höchstes Gesetz abzustimmen. Die Arbeit fragt zunächst nach den grundsätzlichen Eigenheiten und Aufgaben einer Verfassung und erarbeitet deren Unterschied zum Grundgesetz. Danach wird der verfassungsrechtliche Teil der Diskussion beleuchtet, der sich im Wesentlichen um die Präambel a.F. und der Art. 23 und 146 (a.F.) GG drehte. Die Rolle dieser Regelungen, insbesondere die der beiden Artikel, für die Diskussion wird eingehend erläutert.
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