7,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: ePub

Als Ordnung des Übergangs war das Grundgesetz gedacht - als Provisorium eines gerade noch besetzten und an Seele und Körper verletzten Landes. Doch schon bald zeigte sich, dass die neue Ordnung Bestand hatte. Sie entstand nicht unter freien Bedingungen, aber in guter deutscher Verfassungstradition. Und sie entstand vor dem abschreckenden historischen Beispiel Weimars, dessen Verfassung die Machtergreifung Hitlers und die Entstehung einer mörderischen Diktatur nicht hatte verhindern können. Heute sind die Herausforderungen andere, wenn auch nicht gänzlich neue. Das Grundgesetz ist durch…mehr

Produktbeschreibung
Als Ordnung des Übergangs war das Grundgesetz gedacht - als Provisorium eines gerade noch besetzten und an Seele und Körper verletzten Landes. Doch schon bald zeigte sich, dass die neue Ordnung Bestand hatte. Sie entstand nicht unter freien Bedingungen, aber in guter deutscher Verfassungstradition. Und sie entstand vor dem abschreckenden historischen Beispiel Weimars, dessen Verfassung die Machtergreifung Hitlers und die Entstehung einer mörderischen Diktatur nicht hatte verhindern können. Heute sind die Herausforderungen andere, wenn auch nicht gänzlich neue. Das Grundgesetz ist durch ausgiebige, mehr oder weniger gelungene Änderungen sowie durch Verfassungswandel und Rechtsprechung eine andere Verfassung geworden. Sein Gerüst und Geist aber haben Bestand - und der flüchtige Zeitgeist muss sich an ihnen messen lassen. Vom Prinzip der Bundesstaatlichkeit bis zu Ehe und Familie. Wie sehr gerade um die Grundrechte von Minderheiten immer wieder gerungen werden muss, verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, wenn es Entscheidungen von Bundesgerichten aufhebt - und dem Einzelnen im Streit mit dem Staat recht gibt. Auch mit neuen Entwicklungen wie der Digitalisierung und der Macht globaler Internet-Konzerne kann auf der Basis unserer Verfassung gut umgegangen werden. Im Grundgesetz von Beginn an angelegt war nicht nur sein Ziel, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, sondern auch "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Die deutsche Einheit ist der Form nach vollendet - auch das ein Erfolg des Grundgesetzes, das einen zügigen Beitritt vorsah, der auch von jenen Deutschen, die bis dahin in Unfreiheit leben mussten, mehrheitlich so gewollt war. Über eine Verfassungsneuschöpfung wurde mit guten Gründen diskutiert, mit noch besseren wurde freilich davon abgesehen. Das Grundgesetz wird täglich auch international bestätigt, zugleich kann die Debatte über unsere Ordnung nie beendet sein. Außergewöhnliche Umstände können ungewöhnliche Maßnahmen verlangen - siehe die Diskussionen über Vergesellschaftungen und die Frage, wie der Klimawandel am besten zu bekämpfen sei. Auch wie dieses Europa aussehen soll, was es für Kompetenzen hat und ob womöglich Deutschland dereinst in einem europäischen Bundesstaat aufgehen könnte und sich eine neuen Ordnung ergibt - darüber entscheidet das deutsche Volk. Das Grundgesetz ist auch dafür offen.
Autorenporträt
Reinhard Müller Geboren am 1. April 1968 im niedersächsischen Walsrode. Sein Vater stammt aus Landsberg an der Warthe, die Mutter aus Danzig. Nach dem Abitur 1987 Wehrdienst bei der Feldjägertruppe in Celle, Sonthofen und Munster, anschließend Reserveoffizierslaufbahn. Von 1988 an Studium der Rechtswissenschaften, seit 1990 auch der Geschichte in Münster. Ein Semester verbrachte er als Erasmus-Student in Nijmegen, wo er sich vor allem mit Völker- und Europarecht befasste. 1993 erstes juristisches Staatsexamen. Von 1994 an wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der Technischen Universität Dresden. 1996 Promotion über den Zwei-plus-vier-Vertrag und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Als Rechtsreferendar arbeitete er unter anderem in der Abteilung für DDR-Unrecht bei der Staatsanwaltschaft Dresden, in der Pressestelle des sächsischen Innenministeriums, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie in der Zentrale der Vereinten Nationen in New York. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Eintritt in die politische Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Januar 1998. Beschäftigt mit "allem, was Recht ist", und mit Innenpolitik. Seit Januar 2008 verantwortlich für die neugeschaffene Seite "Staat und Recht", deren Hauptbeiträge 2011 in einem gleichnamigen Buch erschienen. Seit Juli 2012 zudem verantwortlicher Redakteur für "Zeitgeschehen". Seit November 2017 auch verantwortlich für F.A.Z. Einspruch, ein neu geschaffenes Digital-Produkt für Juristen und alle, die an der Welt des Rechts interessiert sind. Verheiratet mit einer Rechtsanwältin, eine Tochter und zwei Söhne.