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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Schwerpunkt im Immaterialgüterrecht/gewerblicher Rechtsschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundsätzlich ist der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Jedoch gibt es im deutschen Lauterkeitsrecht darüber hinaus den Tatbestand des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der vor irreführenden geschäftlichen Handlungen schützen soll, da diese als unlauter anzusehen sind. Konkret spricht der im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Schwerpunkt im Immaterialgüterrecht/gewerblicher Rechtsschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundsätzlich ist der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Jedoch gibt es im deutschen Lauterkeitsrecht darüber hinaus den Tatbestand des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der vor irreführenden geschäftlichen Handlungen schützen soll, da diese als unlauter anzusehen sind. Konkret spricht der im Rahmen der Reform im Jahre 2008 neu gefasste § 5 Abs. 2 UWG davon, dass auch das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers als irreführende geschäftliche Handlung anzusehen ist. Folglich stellt sich nun die Frage, in welchem Verhältnis der kennzeichenrechtliche Schutz von Marken vor einer Verwechslungsgefahr und der lauterkeitsrechtliche Schutz vor Irrführung stehen. Das sei vor dem Hintergrund des Kreises der Anspruchsberechtigten und der unterschiedlichen Rechtsfolgen von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit besonders einzugehen ist auf den § 5 Abs. 2 UWG bei kritischer Würdigung dessen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung.

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