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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaften/Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung möchte ich der Fragestellung nachgehen, in wie weit Chancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der SBZ bzw. DDR in den Jahren 1945-1959 gegeben war. In aktuellen bildungspolitischen Diskussionen ist sehr häufig die Frage zu hören, wie es gelingen kann, den sogenannten bildungsfernen Schichten die Partizipation an höherer Bildung zu ermöglichen. Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaften/Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung möchte ich der Fragestellung nachgehen, in wie weit Chancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der SBZ bzw. DDR in den Jahren 1945-1959 gegeben war. In aktuellen bildungspolitischen Diskussionen ist sehr häufig die Frage zu hören, wie es gelingen kann, den sogenannten bildungsfernen Schichten die Partizipation an höherer Bildung zu ermöglichen. Die DDR, in ihrem Selbstverständnis ein Arbeiter- und Bauernstaat, stand schon in ihren Anfängen - alleine aus Gründen der Selbstlegitimation - vor der Frage, wie denn Arbeitern und Bauern der Zugang zu höherer Bildung (Oberschulbildung) gewährt werden kann. Aus diesem Grund wird der Autor sozialstrukturelle Kategorien, wie z.B. Geschlecht und Region in der Darstellung der einzelnen Perioden nur am Rande erwähnen. Vornehmlich wird in der Arbeit Chancengleichheit anhand der Stellung der Individuen im Produktionsprozess und der, aus dieser abgeleiteten, Implikationen betrachtet. Der Fokus wird auf den Arbeiterund Bauerkindern liegen und deren Möglichkeiten, einen Zugang zur Oberschule zu erwerben. Wenn im Folgenden von Chancengleichheit gesprochen wird, dann folge ich der Unterscheidung von Rainer Geißler (1990), demzufolge zwischen drei Formen differenziert werden muss. (1) Chancengleichheit im Ergebnis gilt als dann verwirklicht, wenn alle ein ähnlich hohes Bildungsniveau haben und damit die Gesellschaft bildungshomogen ist. (2) Proportionale Chancengleichheit nach dem Proporz-Modell. Sie ist gegeben, wenn der gleiche Anteil einer Bevölkerungsgruppe, den diese in der Gesamtbevölkerung repräsentiert, auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen vertreten ist. Dabei wird zum einen von der Prämisse ausgegangen, dass Leistungsfähigkeit in allen Gruppen gleichmäßig verteilt ist und „entsprechend gleichmäßig entwickelt werden kann oder sie nimmt eine Vernachlässigung des Leistungsprinzips bei der Auslese im Bildungssystem im Kauf.“ (1990, S. 84). (3) Leistungsbezogene Chancengleichheit: hier sollen „…gleiche Bildungschancen mit der Auslese nach Leistung in Übereinstimmung gebracht werden.“ (1990, S. 85). Dabei kann man entweder mehr auf gleiche Zugangsmöglichkeiten zu verschiedenen Bildungswegen abzielen oder eher in Richtung Chancengerechtigkeit tendieren, welche mehr die sozialen Einflüsse der Leistungsfähigkeit berücksichtigt. [...]