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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß der europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie liegt Marktmissbrauch vor, wenn Anleger direkt oder indirekt geschädigt werden, indem andere Personen vertrauliche Informationen genutzt, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten eingewirkt oder falsche oder irreführende Informationen verbreitet haben. Die Verwendung privilegierten Wissens durch Insider und die Manipulation von…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß der europäischen Marktmissbrauchsrichtlinie liegt Marktmissbrauch vor, wenn Anleger direkt oder indirekt geschädigt werden, indem andere Personen vertrauliche Informationen genutzt, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten eingewirkt oder falsche oder irreführende Informationen verbreitet haben. Die Verwendung privilegierten Wissens durch Insider und die Manipulation von Börsenkursen durch fehlerhafte Information oder verbotene Handelspraktiken wird vom übrigen Börsenpublikum seit jeher als ungerecht empfunden und hat zu erheblichen Vertrauensverlusten unter der Anlegerschaft geführt. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der vom Gesetzgeber avisierte Anlegerschutz bei missbräuchlichen Eingriffen in den Kapitalmarkt hinsichtlich seines tatsächlichen Schutzes für den einzelnen Kapitalanleger ausgestaltet ist und welche Möglichkeiten des zivilrechtlichen Regresses sich für Geschädigte ergeben können. Soweit ein haftungsrechtlicher Schutz de lege lata nicht gegeben ist, erfolgt die Überlegung, inwieweit die Einräumung eines solchen haftungsrechtlich angebracht und praktisch möglich ist.