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Die Weltgemeinschaft reagierte auf die Finanzkrise von 2007 mit verschärften Regelungen des materiellen Aufsichtsrechts und einer Reform der Aufsichtsarchitektur. Erstaunlicherweise blieb das Privatrecht weitestgehend unbeachtet. Christian Uhlmann widmet sich dieser Lücke. Er geht der Frage nach, ob und inwieweit sich das Privatrecht in Gestalt der §§ 823 Abs. 2 und 134 BGB zur Verfolgung aufsichtsrechtlicher Ziele fruchtbar machen lässt. Dabei analysiert er zunächst die beiden zivilrechtlichen Normen mit ihren verfassungs- und europarechtlichen Bezügen, danach die Schutzzwecke des…mehr

Produktbeschreibung
Die Weltgemeinschaft reagierte auf die Finanzkrise von 2007 mit verschärften Regelungen des materiellen Aufsichtsrechts und einer Reform der Aufsichtsarchitektur. Erstaunlicherweise blieb das Privatrecht weitestgehend unbeachtet. Christian Uhlmann widmet sich dieser Lücke. Er geht der Frage nach, ob und inwieweit sich das Privatrecht in Gestalt der §§ 823 Abs. 2 und 134 BGB zur Verfolgung aufsichtsrechtlicher Ziele fruchtbar machen lässt. Dabei analysiert er zunächst die beiden zivilrechtlichen Normen mit ihren verfassungs- und europarechtlichen Bezügen, danach die Schutzzwecke des Kapitalmarkt- und des Bankenaufsichtsrechts. Abschließend fordert er den Gesetzgeber auf, unter Anerkennung der Möglichkeiten und Grenzen, von der privatrechtlichen neben der öffentlich-rechtlichen Normdurchsetzung aktiv Gebrauch zu machen. Die Arbeit wurde mit dem Rolf und Lucia Serick-Preis 2019 und dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland 2020 ausgezeichnet. Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz; Referendariat am Landgericht Mainz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2020 Promotion; LL.M.-Studium an der Cornell Law School; derzeit Habilitand am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.

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Autorenporträt
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz; Referendariat am Landgericht Mainz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2020 Promotion; LL.M.-Studium an der Cornell Law School; derzeit Habilitand am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.