Industrie- und Handelskammern gehören in demokratisch-marktwirtschaftlich verfassten Industriegesellschaften zu den Basisinstitutionen der regionalen Selbstorganisation der Wirtschaft. In Deutschland haben sie einen öffentlich-rechtlichen Status und einen breiten Aufgabenkreis, der hoheitliche Funktionen, vielfältige Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Unternehmen sowie Gestaltungsaufgaben für ihren Kammerbezirk umfasst. Zugleich sind sie ein gewichtiger Interessenvertreter der Wirtschaft in Politik und Verwaltung. Von daher sind sie in ihren Regionen intensiv am wirtschaftlichen und öffentlichen Geschehen beteiligt und in die relevanten Akteursnetze eng eingebunden. Gerade dieses breite Funktionsspektrum ließ die Kammern nach 1989 besonders geeignet erscheinen als Agens der Neustrukturierung der Wirtschaft und der regionalen Infrastruktur sowie der Neuorientirung der beteiligten Akteure. In einem umfangreichen empirischen Forschungsprojekt wurde daher die realiter entfaltete Bedeutung von Industrie- und Handelskammern für die Transformation der Wirtschaft in den neuen Bundesländern exemplarisch untersucht. Erfasst und analysiert wurden hierfür sowohl die Wiedereinrichtung dieser Kammern als auch ihre inzwischen ausdifferenzierten Strukturen, Funktionen und Leistungen in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre.
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