Die Bedeutung des Datenschutzes als zentraler Vertrauens- und Gestaltungsfaktor für die Entwicklung einer modernen Informationsgesellschaft ist allgemein anerkannt. Bislang wird das Datenschutzrecht dieser Bedeutung im Bereich privater Datenverarbeitung allerdings kaum gerecht. Das viel beklagte Vollzugsdefizit datenschutzrechtlicher Regelungen lässt den Einzelnen oftmals schutzlos gegenüber den Informationsbegehrlichkeiten datenverarbeitender Stellen. Zu begegnen ist diesem Vollzugsdefizit durch eine Stärkung individueller Selbstbestimmung im Bereich der privaten Datenverarbeitung. Benedikt Buchner entwickelt hierfür ein eigenständiges privatrechtliches Datenschutzmodell, welches das beziehungslose Nebeneinander von Zivilrecht und Datenschutzrecht beendet. Primär sind es in einem solchen privatrechtlichen Datenschutzmodell die Beteiligten selbst, die den Konflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit im Wege eines privatautonomen Interessenausgleichs auflösen. Im ersten Teil zeigt der Autor, warum es entgegen einer weit verbreiteten Überzeugung im Datenschutzrecht sachgerecht ist, nach öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Datenschutz zu differenzieren und einen eigenständigen privatrechtlichen Regelungsansatz zu wählen. Im zweiten Teil legt er dar, warum ein privatautonomer Interessenausgleich zwischen den Beteiligten gegenüber einem regulatorischen Ansatz vorzuziehen ist und wie sichergestellt werden kann, dass die privatautonome Ausübung informationeller Selbstbestimmung durch den einzelnen Betroffenen trotz bestehender Macht- und Informationsungleichgewichte keine bloße Fiktion bleibt. In einem dritten und letzten Teil entwickelt der Autor die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ausübung informationeller Selbstbestimmung im Privatrechtsverhältnis. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.
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