Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: keine, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg (Informationsmanagement), Sprache: Deutsch, Abstract: Kommunikation bestimmt unser Leben. Kommunikation ist Informationsaustausch. Kommunikation beinhaltet mehrere Komponenten. Man unterscheidet die inhaltliche und die verhaltensbezogene Dimension, unterscheidbar in einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt. Im Rahmen einer Mitteilung machen wir uns ein Bild über den Adressaten unserer Botschaft und auch über die Beziehung, in der wir zum Adressaten stehen. Dieses Bild prägt die Art und Weise wie wir uns unserem Kommunikationspartner mitteilen. Unser Verhalten wird letztlich dadurch beeinflusst, was wir vom Adressaten halten. Problematisch wird die Situation dann, wenn der Adressat nicht als Kommunikationspartner zur Verfügung steht. Insbesondere dann, wenn Informationen über den Kommunikationspartner in Datenbanken ermittelt oder zusammengestellt werden. Dadurch, dass sich nur ein einseitiger Inhaltsaspekt auf die Übertragung einer Mitteilung bezieht, ist die Gefahr der Vorurteilnahme gegeben. Dadurch, dass der Beziehungsaspekt im Gegenteil dazu angibt, wie diese Daten zu interpretieren sind, fehlt ein wichtiges Element im Rahmen der Kommunikation. "... jede Interaktion kann analog zu einem Spiel als eine Abfolge von Zügen definiert werden, die nach strengen Regeln erfolgen. Dabei ist es unwichtig, ob die, die kommunizieren, sich über die Regeln bewusst sind". Urteilsfindung geschieht unbewusst. Die strategische Ebene (Metaebene)- die letztendlich Entscheidungsgrundlage ist - unterliegt daher der Gefahr ungerechtfertigt beeinflusst zu werden4 Die vorliegende Arbeit soll die Problematik hinsichtlich Informationsbeschaffung insbesondere in der Hotellerie unter der Prämisse des Eigentums an den personenbezogenen Daten darlegen. Informationsgesellschaft versus informelle Selbstbestimmung versus Persönlichkeitsrecht ist das Kernelement der Arbeit. Nach der Darlegung des Persönlichkeitsrechtes im Allgemeinen und aus verfassungsgemäßer Sicht, wird Bezug genommen zum Informationsbedarf durch die Hotellerie und deren Grundrecht auf Berufsfreiheit. Anhand von ständiger Rechtsprechung zum Datenschutz und Fallstudien der Wirtschaft wird versucht das Problem zu verdeutlichen.
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