Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen (Fachbereich 01 Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Europarechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Den (Massen-) Medien kommt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Funktion zur Vermittlung von Information und Meinung, zur Aufklärung und Kontrolle, kurz zur Ermöglichung des demokratischen Diskurses zu. Die Medien stellen Informationen, Kommentare und Meinungen zur Verfügung, die dann von den mündigen Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen, bewertet und in eigene Meinungen umgesetzt werden können. Das Grundrecht auf Meinungs- Informations- und Medienfreiheit ist somit ein Grundpfeiler des demokratischen Gemeinwesens. Die Medienlandschaft ist in den vergangenen Jahren durch den technischen Fortschritt tiefgreifenden Änderungen unterworfen worden. Noch vor zehn bis fünfzehn Jahren bestimmten lediglich vier Medien das Geschehen: Presse, Film, Radio und Fernsehen. Heute erschließt sich dem Betrachter eine verwirrende Fülle von Medien; Computersoftware, Mailboxen, BTX, Videotext, CD-ROM, Satelliten und Kabelfernsehen, Pay-TV usw. Ein Großteil dieser modernen Technologien wirft juristische Fragen auf, deren Klärung selbst auf nationaler Ebene bislang weithin aussteht1. Diese Arbeit soll den Umfang des Grundrechts bzw. der Grundrechte auf Meinungs- Informations - und Medienfreiheit auf EU-Ebene beleuchten.
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