Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität Hamburg (Institut für Recht und Ökonomik), Veranstaltung: Europäische Integration: Grundprobleme des europäischen Gesellschaftsrechts aus rechtsökonomischer Sicht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wir sind kein Business – wir sind Abschlussprüfer. Wir üben eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse aus, und daran hat sich alles auszurichten.“ Mit dieser Aussage bringt der Vorstandsvorsitzende der mittelständigen BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Holger Otte, die aktuelle Diskussion um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer auf den Punkt. Den Anstoß dazu gab das Grünbuch der Europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung vom 13.10.2010. Regelmäßige Kritik am Abschlussprüfer und der Institution Abschlussprüfung folgte nicht nur aus spektakulären Zusammenbrüchen und Schieflagen von Unternehmen, die als Ergebnis ihrer letzten Jahresabschlussprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hatten, sondern auch aus der Tatsache, dass im Rahmen der Finanzkrise die Bilanzen der Großbanken trotz immenser Verluste in den Jahren 2007 bis 2009 von den jeweiligen Abschlussprüfern uneingeschränkt testiert wurden. Hierdurch schien das Fundament auf dem die Abschlussprüfung gründet – nämlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit, die Integrität und den Sachverstand des Abschlussprüfers - erschüttert. Können Eigen- und Fremdkapitalgeber nicht mehr in die von den Unternehmen veröffentlichten und vom Abschlussprüfer testierten Informationen vertrauen, kann das zu empfindlichen Beeinträchtigungen auf dem Kapitalmarkt führen. Da der nationale Gesetzgeber um die Bedeutung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer seit langem weiß, wurde er unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben und internationaler Erfordernisse bereits mehrfach tätig, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und das Vertrauen in die Abschlussprüfung zu stärken. Die rechtliche Einordnung dieser Arbeit beschränkt sich mithin allein auf die Darstellung der derzeit geltenden Regelungen zur Prüferunabhängigkeit. Nach Darstellung der rechtlichen und ökonomischen Grundlagen zur Prüferunabhängigkeit soll der Schwerpunkt dieser Arbeit auf einer rechtsökonomischen Analyse ausgewählter Vorschläge der Kommission aus ihrem Grünbuch vom 13.10.2010 liegen. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen, wann eine regulatorische Regelungsoption einer marktbasierten Lösung vorzuziehen ist, dargestellt. Vor diesem Hintergrund soll anschließend insbesondere die Zweckdienlichkeit der diskutierten Maßnahmen für die Stärkung der Prüferunabhängigkeit untersucht werden. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse thesenförmig zusammengefasst.