Der Einsatz rechtlich unverbindlicher Normen ist im Unionsrecht weder eine Neuheit noch selten. Gleichwohl sind viele rechtliche Fragen dieser Instrumente nach wie vor nicht abschließend geklärt. Diese Arbeit wirft einen genauen Blick auf ihre Verwendung im Energie- und Beihilfenrecht, wobei insbesondere die Möglichkeit ihrer Kategorisierung thematisiert wird. Zudem werden ihre Wirkungen, in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht, rechtsstaatliche Grenzen ihres Einsatzes und bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten beleuchtet. Dabei zeigt sich, dass vermeintliche Gewissheiten über "soft law" hinterfragt werden müssen und den Problemen, die es aufwirft, vor allem auf der Ebene der Transparenzanforderungen begegnet werden sollte.
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