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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Verwaltung und ihre Umwelt, Sprache: Deutsch, Abstract: In der heutigen Zeit entstehen viele Gesetze, die große Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Diese gelangen jedoch meist erst an die Öffentlichkeit, wenn große Verhandlungen anstehen, die eigentlich nur einen letztlich geringen Beitrag zur Tragweite des Gesetzes leisten. Wie weit und ob überhaupt im vorhinein Verhandlungen und Beratungen mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Verwaltung und ihre Umwelt, Sprache: Deutsch, Abstract: In der heutigen Zeit entstehen viele Gesetze, die große Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Diese gelangen jedoch meist erst an die Öffentlichkeit, wenn große Verhandlungen anstehen, die eigentlich nur einen letztlich geringen Beitrag zur Tragweite des Gesetzes leisten. Wie weit und ob überhaupt im vorhinein Verhandlungen und Beratungen mit der Wirtschaft bestehen, soll hier anhand des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen untersucht werden. Für die sich mehr und mehr auf Kooperation stützende Praxis, Umweltschutzmaßnahmen und ähnliches durch Konsens zu vereinbaren, hat sich zunehmend der Begriff informal-kooperativen Staats- und Verwaltungshandelns1 gefestigt.2 Dieser Begriff beinhaltet jedoch einen großen Spielraum für Interpretationen. Rechtliche Bewertungen können je nach gewählter Erscheinungsform differieren.3 Der Begriff sowie die Erscheinungsformen sind bisher annähernd gleich unsicher. Bei dieserart bezeichneten Verhaltensweisen geht es um Mischtatbestände, in denen zugleich einzelne Sachverhaltselemente, wie z.B. Bindungswille oder Regelungsumfang unsicher sind, und aber auch die Zuordnung zu den verschiedenen Formen Schwierigkeiten bereitet.4 Obwohl diese Differenzen in der Abgrenzung und Klassifikation des informellen Handelns bestehen, findet sich eine Mehrzahl rechtswissenschaftlicher Autoren, die durch die Abgrenzung des Begriffs „informal/informell“ von den traditionellen Handlungsarten auf die fehlende rechtliche Strukturierung des Staats- und Verwaltungshandelns hinweisen.5 [...] 1 Vgl. Veith, 2001, S. 13 2 Vgl. Bohne, 1984; Kloepfer/Elsner, 1996; Di Fabio, 1997; Fluck/Schmitt, 1998 3 Vgl. Veith, 2001, S. 13 4 Vgl. Schmidt-Aßmann, 1989, S. 541 5 Vgl. Dose, 1995, S. 10