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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Universität zu Köln (Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre), Veranstaltung: 'Aktuelle Fragen aus Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht', Sprache: Deutsch, Abstract: „Wenn der Sport Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördern und erhalten, soziale Grunderfahrungen vermitteln, die Freizeit aktiv gestalten helfen, zur Erziehung und Bildung beitragen sowie soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ermöglichen kann, so sind damit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Universität zu Köln (Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre), Veranstaltung: 'Aktuelle Fragen aus Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht', Sprache: Deutsch, Abstract: „Wenn der Sport Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördern und erhalten, soziale Grunderfahrungen vermitteln, die Freizeit aktiv gestalten helfen, zur Erziehung und Bildung beitragen sowie soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ermöglichen kann, so sind damit hinreichende Aspekte seiner Gemeinwohlrelevanz aufgezeigt.“ Mittlerweile sind der Konvent und auch die Regierungschefs durch die Verabschiedung des Verfassungsvertrages zu dem Schluss gekommen, den Sport nach einem jahrelangen Entwicklungsprozess im europäischen Primärrecht zu verankern. Um die Bedeutung und Formulierung des Artikel III – 282 im Verfassungsvertrag geht es in dieser Arbeit. Aber auch um die Hintergründe auf der einen Seite, die zum Entstehen dieses Artikels beigetragen haben, sowie auf der anderen Seite die Chancen für den Sport, die der Artikel nach einer entsprechenden Ratifizierung der Verfassung durch die Mitgliedsstaaten mit sich bringt. Außerdem wird der Verfasser auf die bisherige Situation des Sports im Hinblick auf die Rechtssprechung des EuGH eingehen. Der Sport in Deutschland ist auf Bundesebene zum einen durch das Nationale Olympische Komitee (NOK) und durch den Deutschen Sportbund (DSB) organisiert. Das NOK dient satzungsgemäß der Verbreitung olympischen Ideenguts in der Bundesrepublik, bereitet die Teilnahme des Deutschen Sports an den Olympischen Spielen vor und führt Aufgaben durch, die den NOKs vom IOC (Internationales Olympisches Komitee) gestellt werden. Der DSB, die regierungsunabhängige Dachorganisation des deutschen Sports, hat rund 27 Millionen Mitglieder in mehr als 89 300 Sportvereinen. Er ist die größte Personenvereinigung Deutschlands und gleichzeitig die größte Sportorganisation der Welt. Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes sind 16 Landessportbünde, 55 Spitzenverbände sowie Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung, Verbände für Wissenschaft und Bildung und Förderverbände. Der DSB ist die Beratungs- und Servicestation seiner organisatorisch, finanziell und fachlich selbstständigen Mitgliedsorganisationen. Unter dem Leitgedanken "Sport für alle" entwickelt der DSB Programme, mit denen der Sport möglichst jedem Menschen zugänglich gemacht werden soll, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Herkunft. [...]