Deutschland muss inklusiv werden, denn seit März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch hier. Damit das daraus abgeleitete Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit verwirklicht wird, ist ein ‘inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen’ zu gewährleisten. Der ‘inklusive Unterricht’ an allgemeinen Schulen soll damit zur Regel und die Beschulung an Förderschulen zur Ausnahme werden. Was bedeutet das? Wie ist die UN-BRK in das deutsche Rechtssystem eingebunden? Was sind die Konsequenzen und wo gibt es Grenzen bei der Umsetzung? Wie gestaltet sich der Prozess in anderen EU-Staaten? Welche Schritte sind auf den staatlichen Ebenen bereits veranlasst und welcher Handlungsbedarf ist noch notwendig? Die Herangehensweise an das Thema erfolgt in der vorliegenden Studie vor dem Hintergrund, dass sich nicht mehr die Frage stellt, ob die gemeinsame Beschulung sinnvoll ist, sondern wie sie aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung verwirklicht werden kann. Prioritäten gelten der Entwicklung von Rahmenbedingungen auf allen staatlichen Ebenen, die den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ermöglichen. Dabei wird auch die Rolle der EU betrachtet.