Die der UN-Behindertenrechtskonvention innewohnende Leitidee der Inklusion hat dazu geführt, dass das medizinische Modell von Behinderung, welches Behinderung als Defizit versteht, durch das menschenrechtliche Modell, welches Behinderung als individuelles Bedürfnis versteht, ersetzt wurde. Diese terminologische Neuorientierung hat auch für die Pflege im Krankenhaus eine besondere Relevanz. Pflegebedürfnisse sind mit individuellen Diversitätsmerkmalen zu verknüpfen. Diese sind beim Pflegehandeln im Sinne von „konstruktiver Umgang mit Vielfalt“ zu berücksichtigen. Zunehmende Heterogenität in unserer Gesellschaft verlangt eine stärkere Differenzierung beim Pflegehandeln. Diese Differenzierung ist die Voraussetzung für Teilhabegerechtigkeit und Chancengleichheit. Hemmnisse und Herausforderungen auf dem Weg in die Inklusion werden in der Arbeit thematisiert. Strategien, insbesondere auch das Diversitätsmanagement und pflegebezogene Gelingensbedingungen werden spezifiziert. Die Erkenntnisseder Arbeit werden zur Erstellung eines Leitfadens genutzt. Mit dem Leitfaden wird dem Krankenhaus und der Pflegekraft eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die hilft, vorhandene inklusive Strukturen und Konzepte zu identifizieren und darauf aufbauend vorhandene Strukturen und Konzepte „step-by-step“ weiter auszubauen.