Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Pädagogik - Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Fragestellung: "Wie können agile Methoden dazu beitragen, die Teilhabe von Schüler:innen mit Beeinträchtigungen in der Berufseinstiegsschule zu verbessern?" Darüber hinaus geht es um folgende Fragen: Wie können agile Methoden in der Berufseinstiegsschule eingesetzt werden? Welche Herausforderungen sind mit der Implementierung agiler Methoden in der Berufseinstiegsschule verbunden? Wie kann das Universal Design for Learning dazu beitragen, die Teilhabe von Schüler:innen mit Beeinträchtigungen zu verbessern? Vor diesem Hintergrund stehen die Möglichkeiten der Anwendung agiler Methoden in der Berufseinstiegsschule im Fokus, wobei die theoretischen Grundlagen des Universal Design for Learning und des Capability Approach berücksichtigt werden, um konkrete Handlungsansätze zu entwickeln, die den Schüler:innen individuell gerecht werden und ihre Teilhabe an der beruflichen Bildung verbessern. Für diese Untersuchung der inklusiv-agilen Rahmenwerke im Unterricht wurde eine qualitative Forschungsmethode in Form einer teilnehmenden Beobachtung gewählt. Sie wird vorwiegend angewandt, wenn es um die Analyse von Handlungen und Interaktionen in einem bestimmten Kontext geht. Diese Methode ist besonders gut geeignet für die Erforschung von Individuen, die ein Rechtfertigungsinteresse haben, wie es im Bildungskontext häufig der Fall ist. Sie dient dazu, Unterrichtssituationen zu untersuchen und zu verbessern. Dieses Vorgehen erlaubt es, tiefe Einblicke in die praktische Umsetzung und die Auswirkungen der agilen Methoden und des UDL zu gewinnen. Die Entwicklung inklusiver Bildungsstrukturen stellt deutsche Bildungseinrichtungen vor große Herausforderungen. Obwohl die BRD 2007 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnete, das 2009 in Kraft trat, bleiben viele Ziele unerreicht. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention betont, dass alle Menschen, einschließlich derjenigen mit Beeinträchtigungen, das gleiche Recht auf Bildung haben. Bildung sollte ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit zugänglich sein.