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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Kommunalpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu regeln.“ Um dieses Recht wahrnehmen zu können, muss auch die finanzielle Eigenverantwortung gewährleistet sein. Das Grundgesetz gesteht den Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht zu. Diesem Artikel aus dem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Kommunalpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu regeln.“ Um dieses Recht wahrnehmen zu können, muss auch die finanzielle Eigenverantwortung gewährleistet sein. Das Grundgesetz gesteht den Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht zu. Diesem Artikel aus dem Grundgesetz wird man in Form der Gewerbesteuer gerecht. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ist nun an der Stelle gefährdet, wo die Finanzierung der Gemeinden nicht mehr durch das geltende Steuern- undKommentar [BENE1]: Abgabensystem gewährleistet werden kann. Mit im Schnitt 13 % stellt die Gewerbesteuer nach dem Anteil an der Einkommensteuer (14%) die zweit wichtigste steuerliche Einnahmequelle der Gemeinden dar. Im Gegensatz zum Einkommensteueranteil ist die Gewerbesteuer eine extrem konjunkturabhängige Steuerquelle, da die Bemessungsgrundlage die Erträge der Unternehmen sind. Die fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit des gemeindlichen Finanzstandbeins „Gewerbesteuer“ untergräbt also letztendlich die kommunale Selbstverwaltung. Das zeigten vor allem die Gewerbesteuereinbrüche aus den Jahren 2001 und 2002. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Kreis der Steuerpflichtigen. Freie Berufe und Landwirte sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies führte immer wieder zu Verfassungsklagen. Das Bundesverfassungsgericht jedoch erklärte die Freistellung für verfassungsgemäß. Auf den Punkt gebracht bedeutet das für die Kritiker: Die Gewerbesteuer ist ungerecht, unsolidarisch, und unzuverlässig in ihrem Aufkommen. Diese Kritikpunkte haben zu einer Diskussion über die Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form geführt. In dieser Arbeit sollen zwei Konzepte behandelt werden, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Gewerbesteuer ergänzen oder ersetzen zu wollen. Nun ist die Frage, welche Modelle in dieser Arbeit untersucht werden sollen. Zu diesem Zweck habe ich mir die Frage gestellt, wer von der jetzigen Form der Gewerbesteuer primär betroffen ist. Nach meiner Ansicht sind das die Zahler und die Empfänger. Die Zahler der Gewerbesteuer sind die Unternehmen, die Empfänger die Kommunen. [...]