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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Regensburg (Mittelalterliche Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die der Arbeit zu Grunde liegende Problematik ist die Darstellung der inquisitorischen Institutionalisierung, id est die prozessuale Ausbildung administrativer Exekutivorgane, mit besonderem Augenmerk auf das Frankreich des 11. bis zum 13. Jahrhundert. Wenn Henri Maisonneuve in seiner Schrift über die Inquisition derselben "l’acte de naissance" bescheinigt, so konstatiert er damit zugleich auch, dass es…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Regensburg (Mittelalterliche Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die der Arbeit zu Grunde liegende Problematik ist die Darstellung der inquisitorischen Institutionalisierung, id est die prozessuale Ausbildung administrativer Exekutivorgane, mit besonderem Augenmerk auf das Frankreich des 11. bis zum 13. Jahrhundert. Wenn Henri Maisonneuve in seiner Schrift über die Inquisition derselben "l’acte de naissance" bescheinigt, so konstatiert er damit zugleich auch, dass es einen festen Termin, ein konkretes Ereignis oder ein gedrucktes Wort in päpstlichen Dekretalen oder kaiserlichen Statuten gibt, das sine dubio auf "Geburtsjahr" oder gar "Geburtstag" der inquisitio haereticae pravitatis schließen ließe. So befriedigend ein solches, greifbares Datum, das in diesem Kontext als Mutter der Inquisition zu verstehen wäre, auch sein mag, lässt man auf diese Weise doch zu Unrecht die Jahrzehnte andauernden Qualen von Schwangerschaft und "Geburtsvorgang", um an dieser Stelle noch einmal das so treffliche Bild von Peter Segel zu bedienen, außer Acht. Immerhin in einem Punkt fällt das Urteil der Forschung weitestgehend homogen aus: Wenn man einen Zeitpunkt determinieren müsste, läge dieser zwischen 1231 und 1233. Begründet wird diese Festlegung anhand diverser Schriftstücke Papst Gregors IX., an deren Ende die Dominikaner als inquisitores haereticae pravitatis mit päpstlichen Vollmachten agierten. Doch dies soll uns erst an späterer Stelle im Detail beschäftigen. Zunächst gilt es festzuhalten, dass in der Wissenschaft offenbar Uneinigkeit darüber besteht, was man als "Inquisition" bezeichnen darf, ab wann man das darf und was dieser Begriff dann genau umfasst. Nicht grundlos schreiben so manche Publizisten, dass man gar nicht von "der mittelalterlichen Inquisition" sprechen dürfe, sondern dabei lediglich das Verfahren per inquisitionem gemeint sei. Es bedarf also einer konkreten Definition dessen, was jeweils unter "der Inquisition" verstanden werden soll. In dieser Arbeit soll sich der vertretene Ansatz nach dem Grad der Institutionalisierung richten. Ihre wissenschaftliche Daseinsberechtigung ist demnach darin begründet, dass problematische Begrifflichkeiten wie "die Geburtsstunde der Inquisition" belanglos werden, da der Institutionalisierungsprozess mit seinen rudimentären Anfängen bis zum organisierten Endzustand dafür substituierend ins Zentrum des Interesses gerät. Es wird gewissermaßen der Entstehungsprozess per se zur Mutter der mittelalterlichen Inquisition erklärt.