Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmensinsolvenzen bringen es oft mit sich, dass Gläubiger, obgleich sie die von ihnen geschuldete Leistung erbracht haben, die Gegenleistung des Insolvenzschuldners nicht oder nur noch zu einem Bruchteil als Quote erhalten. Zusätzlich gibt die InsO dem Insolvenzverwalter in bestimmten Situationen die Verpflichtung auf, im Wege der Insolvenzanfechtung in bereits abgeschlossene Rechtshandlungen nachträglich rückabwickelnd einzugreifen und das aus der Insolvenzmasse abgeflossene zu dieser zurück zu fordern. Seit einigen Jahren sind auch Lohnzahlungen an Arbeitnehmer stärker in den anfechtungsrechtlichen Fokus gelangt. Der Arbeitnehmer findet sich nun unverhofft in der Rolle des Anfechtungsgegners wieder, zumal er womöglich sogar partiellen Lohnverzicht geübt oder dem Arbeitgeber Zahlungserleichterungen gewährt haben mag. Insofern verwundert es nicht, dass verschiedene Lohnanfechtungsversuche in Rechtslehre, Politik und Presse deutlichen Widerhall hervorgerufen haben und auch mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen waren. Verändert man die vorliegende Thematik um den Parameter, dass es sich nicht um den Arbeitslohn nicht-leitender Angestellter, sondern um die Vergütung von Mitgliedern von Gesellschaftsorganen, wie etwa AG-Vorstandsmitgliedern, handelt, ändert sich die Perspektive: Vorstandsmitglieder bestimmen die Geschicke der Gesellschaft wesentlich mit, befinden sich regelmäßig in einer anderen Gehaltsklasse als nicht-leitende Angestellte und haben als „Insider“ Zugang zu mehr die wirtschaftliche Lage des Unternehmens betreffenden Informationen. Dennoch ist die Anfechtbarkeit von Vergütungszahlungen an Vorstandsmitglieder einer AG, anders als die Vergütungshöhe, bisher kaum thematisiert worden. Der Verfasser konzentriert sich darauf, diese Lücke zu füllen und untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung von Vergütungszahlungen an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften möglich ist.