Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) waren nach der Verabschiedung beauftragt nationale Einführungsgesetze, für die Integration der neuen Supranational-europäischen Rechtsform, zu erlassen . Damit ist für die SE keine gleichrechtliche Stellung im ganzen europäischen Raum gegeben, die nationalen Verordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten sind hier von Bedeutung. In Deutschland ist dies durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG), das Gesetz zur Ausführung der SE-VO sowie das Gesetz zur Beteiligung der Arbeitnehmer erfolgt, und am 23. Oktober 2004 in Kraft getreten . Das Interesse an der SE bzw. an der Umwandlung der AG zur einer SE hat seit der Einführung stark zugenommen. Aktuell prüfen zahlreiche europäische und andere DAX-30-Unternehmen die Möglichkeiten, sich vollständig in eine SE umzuwandeln, ganze Konzernbereiche zur einer SE zusammenzufassen, zu einer SE sich zusammenzuschließen . Das Ziel aus diesen Unternehmungen ist eine grenzüberschreitend flexible und mobile Konzernstruktur zu ermöglichen, Umstrukturierungen zu vereinfachen, und die Vornahme neuer Akquisitionen im In- und Ausland zu erleichtern . Die Überlegungen der Unternehmen in eine SE umzuwandeln oder eine zu gründen ist unstreitig nachzuvollziehen, wenn alle Vorteile einer supranational-europäischen Rechtsform vor Augen geführt werden. Allerdings müssen auch alle rechtlichen Auswirkungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Blickfeld gehalten werden. Da eine SE regelmäßig grenzüberschreitend tätig ist, ergeben sich bei Ihrer Insolvenz über die Grenzen des jeweiligen SE-Sitzstaats hinaus zahlreiche Auswirkungen in anderen Mitgliedsstaaten . Allerdings hat der europäische Gesetzgeber in der SE-VO keine insolvenzrechtlichen Regelungen aufgenommen, demzufolge hat die insolvenzrechtliche Behandlung der SE eine besondere Bedeutung. Das Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist es die insolvenzrechtliche Relevanz am Beispiel der SE zu verdeutlichen. Hierzu wird sich diese Arbeit, nachdem ein kurzer Überblick über die SE selbst gegeben wird, des Weiteren mit den Insolvenzgründen der SE, der Haftung und dem Gläubigerschutz im Falle der Insolvenz sowie auch dem grenzüberschreitendem Insolvenzverfahren auseinandersetzen.