Die Organhaftung bei einer werbenden Gesellschaft und der Haftung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des insolvenzschuldnerischen Unternehmens weichen nach Rechtsprechung und herrschendem Schrifttum in wesentlichen Teilen voneinander ab. Dieser Befund muss überraschen, geht es doch in beiden Fällen der Sache nach um die treuhänderische Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen ist und warum sie in der heutigen Literatur und Rechtsprechung kaum hinterfragt werden. Udo Becker zeigt auf, dass beide Haftungsregime weit mehr Gemeinsamkeiten haben als geahnt. Eine vergleichende Betrachtung mit der Organhaftung kann aus diesem Grund einen erheblichen Beitrag für die Auslegung der Insolvenzverwalterhaftung leisten. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preis 2016 und dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V. 2016 ausgezeichnet. Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung; seit 2014 Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.
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