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Auf der einen Seite fordern die in Deutschland lebenden zugewanderten Minderheiten die Bewahrung ihrer kulturellen Identität. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit der Integration in die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung. Die spezielle Problematik dieses Spannungsverhältnisses, das Christine Langenfeld für den Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens untersucht, liegt in seiner interkulturellen Dimension. Diese wird durch das Zusammentreffen unterschiedlicher kultureller Wert- und Normensysteme bestimmt. Der rechtsdogmatische Anknüpfungspunkt für dieses Spannungsverhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Auf der einen Seite fordern die in Deutschland lebenden zugewanderten Minderheiten die Bewahrung ihrer kulturellen Identität. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit der Integration in die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung. Die spezielle Problematik dieses Spannungsverhältnisses, das Christine Langenfeld für den Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens untersucht, liegt in seiner interkulturellen Dimension. Diese wird durch das Zusammentreffen unterschiedlicher kultureller Wert- und Normensysteme bestimmt. Der rechtsdogmatische Anknüpfungspunkt für dieses Spannungsverhältnis ist in den Grundrechtspositionen der Minderheitsangehörigen im Verhältnis zur staatlichen Schulhoheit (Art. 7 GG) zu suchen. Im Zentrum stehen hierbei das kindliche Entfaltungsrecht und das Recht auf chancengleiche Bildung, das elterliche Erziehungsrecht und die Religions- und Gewissensfreiheit. Nach einer rechtsempirischen Analyse der einschlägigen schulrechtlichen und schulpraktischen Regelungen der Bundesländer zum Umgang mit zugewanderten Minderheiten stellt Christine Langenfeld verfassungstheoretische Überlegungen zum Umgang mit dem Phänomen der 'Multikulturalität' innerhalb eines Gemeinwesens an. Anschließend folgt die Analyse grundrechtsdogmatischer Fragestellungen. Christine Langenfeld zeigt, daß die Wahrnehmung von Minderheitsrechten sich nicht unbedingt konträr zur Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages verhält, sondern daß die Respektierung der kulturellen Identität des Minderheitsangehörigen und die dauerhafte Integration in die Mehrheitsgesellschaft in einer vielfachen Wechselbeziehung stehen, die beiden Zielsetzungen förderlich ist. Hierbei wird die grundrechtlich gebotene Anerkennung und Respektierung der Minderheitsidentität Bestandteil des Integrationsprozesses, den die Schule im Rahmen der ihr zugewiesenen Erziehungsverantwortung zu fördern hat. Geboren 1962; 1989 Promotion; 1991 Zweites Jur. Staatsexamen; 1991-96 Wiss. Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg; 1996-99 Habilitandenstipendium der DFG; 2000 Habilitation; seit 2000 Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen.

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