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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1, Universität Lüneburg (FB II Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländer ist nach § 1 Abs.2 des Ausländergesetzes (BGBl.1990 I,S.1354) jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art.116 Abs.1 GG ist. In Deutschland lebten 1996 ca. 7,2 Millionen Ausländer, das sind knapp 8,8 Prozent der Bevölkerung. Ihre Zahl hat sich seit der Maueröffnung 1989 um ca. 2,1 Millionen erhöht. Der ab 1950 einsetzende wirtschaftliche Aufschwung hatte zu einem zunehmenden Bedarf an…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1, Universität Lüneburg (FB II Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländer ist nach § 1 Abs.2 des Ausländergesetzes (BGBl.1990 I,S.1354) jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art.116 Abs.1 GG ist. In Deutschland lebten 1996 ca. 7,2 Millionen Ausländer, das sind knapp 8,8 Prozent der Bevölkerung. Ihre Zahl hat sich seit der Maueröffnung 1989 um ca. 2,1 Millionen erhöht. Der ab 1950 einsetzende wirtschaftliche Aufschwung hatte zu einem zunehmenden Bedarf an Arbeitskräften geführt. Dieser konnte zunächst durch die Heimat-vertriebenen aus dem deutschen Osten und Flüchtlinge aus der DDR gedeckt werden. Mit dem Mauerbau am 13. August 1961 versiegte dieser Strom, so daß der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter eine immer stärkere Bedeutung zukam. Durch Verträge mit Anwerbeländern1955 (mit Italien) und 1960 (mit Spanien und Griechenland) wurde deren Zuwanderung gezielt gefördert. Dementsprechend erhöhte sich die Zahl der in Westdeutschland lebenden Ausländer von 690.000 im Jahr 1961 auf 4,1 Millionen im Jahr 1974. Die durch diese Anwerbekampagnen gewonnenen ,,Gastarbeiter" sollten, wie das Wort bereits nahelegt, dem Rotationsprinzip folgend nach einer gewissen Zeit in ihre Heimatländer zurückkehren und bei weiterem oder erneut auftretendem Bedarf durch neue ersetzt werden. Diese Gastarbeiterperiode dauerte bis 1973, als infolge der wirtschaftlichen Rezession ein Anwerbestopp verhängt wurde. Dieser Anwerbestopp führte nur zu einem vorüber-gehenden Rückgang, vor allem der Zahl der erwerbstätigen Ausländer. Die Wohnbevölkerung nahm ab 1974 durch verstärkten Familiennachzug, hohe Geburtenraten und vermehrte Einreise von Asylbewerbern weiterhin stetig zu, um schließlich ihr heutiges Niveau zu erreichen. Die Frage, ob Deutschland nun ein Einwanderungsland ist oder nicht, ist in der öffentlichen Diskussion weiterhin umstritten, de facto findet Einwanderung bereits seit längerem statt.

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