Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: gut, Georg-August-Universität Göttingen (ZENS), Veranstaltung: Integrationspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Im allgemeinsten Sinne ist unter Föderalismus eine gegliederte Struktur gesellschaftlicher, politischer oder staatlicher Zusammenschlüsse zu verstehen, in der allen Einheiten je eigene Rechte, Autonomie und Legitimität zukommen. Eine gesellschaftliche oder staatliche Föderalismusorganisation ist also eine Institutionenordnung, die aus einem Bund mehrerer weitgehend autonomer Teile besteht. Föderalismus kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Schon der lateinische Ursprung von foedus (Bund, Vertrag) weist auf eine gemeinsame Gründungsintention hin. Carl J. Friedrich bezeichnet in seinem Essay "Nationaler und Internationaler Föderalismus in Theorie und Praxis" Föderalismus als ein Übereinkommen, "um politische Lösungen zu finden, eine gemeinsame Politik und gemeinsame Entscheidungen über gemeinsame Probleme zu erarbeiten" . Im Normalfall würde es sich hierbei um ein gemeinsames Motiv des Widerstandes gegen Druck von außen oder militärischer Bedrohung handeln. So sei nach Friedrich die damalige UDSSR ein Beweggrund für die europäischen Staaten gewesen, sich zusammenzuschließen. Aber auch wirtschaftliche Zusammenarbeit könne Ziel eines föderalistischen Prinzips sein. Hier sei als Beispiel die in den Anfängen der Europäischen Integration gegründete Montan-Union genannt. Auf philosophischer Ebene kann man die Zielvorstellung einer Föderalismusordnung als Erreichen einer Einheit bezeichnen, die die Unterschiedlichkeit und Identität ihrer Teileinheiten schützt. Carl J. Friedrich bringt diese Intention auf den Punkt, indem er sagt, dass Föderalismus darauf abzielt, "eine gewisse Einheit mit einer gewissen Vielfältigkeit zu verbinden" . Basis einer föderalistischen Ordnung sind auch gemeinsame Werte und Überzeugungen; für andere Zwecke behalten die Glieder jedoch ihre Eigenart und Identität bei. Laut Friedrich bilde eine Bevölkerung in territorialer Gliederung eine gemeinschaftliche Vielfalt, in der ein territorial spezifiziertes Gefüge von Werten, Interessen und Überzeugungen wiederum von gemeinsamen Werten, Interessen und Überzeugungen überlagert würde, welche eine umfassende Gemeinschaft konstituierten.
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