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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit in Kraft treten des HGB am 1.1.1900 hat dieses mehrfache Reformen erfahren. Dennoch ist die in der Bundesrepublik Deutschland übliche externe Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften nach wie vor geprägt von der klassischen Fremdfinanzierung durch die Aufnahme fremder Mittel. Ziel des Handelsrechts ist in erster Linie der Schutz der Gläubiger vor falschen Informationen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit in Kraft treten des HGB am 1.1.1900 hat dieses mehrfache Reformen erfahren. Dennoch ist die in der Bundesrepublik Deutschland übliche externe Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften nach wie vor geprägt von der klassischen Fremdfinanzierung durch die Aufnahme fremder Mittel. Ziel des Handelsrechts ist in erster Linie der Schutz der Gläubiger vor falschen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Zieht man jedoch in Betracht, dass durch den Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft die Wertschöpfung in zunehmendem Maße von immateriellen Vermögensgegenständen abhängt und vielfach über die Kompetenz und das Know-how der Mitarbeiter erfolgt, so mutet die Aussagefähigkeit einer Handelsbilanz anachronistisch an. Wenngleich die Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards durch den ‚fair value’-Gedanken und eine vergleichsweise stärkere Ausrichtung an Investoreninteressen einen wesentlich höheren Informationsgehalt über die finanzielle Situation eines Unternehmens (financial position, changes in financial position) und über die im Unternehmen erbrachten Leistungen aufweist, werden auch bei der Bilanzierung nach IAS/IRFS immaterielle strategische Erfolgsfaktoren originären Ursprungs nicht erfasst. Fragen, wie diese Werte in gesteigerten Ertrag umgewandelt werden können, wie diese gesteuert und über den bilanziellen Gewinn hinaus quantifizierbar gemacht werden können, bleiben unbeantwortet. Insbesondere durch die steigende Bedeutung des tertiären Sektors sowie Hochtechnologieunternehmen an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung zeigt sich, dass der Wert und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens nicht mehr allein anhand des traditionellen Zahlenmaterials bewertet werden können; vielmehr verlangt das Zusammenwachsen der Märkte für Investitionen, Wissen und Mitarbeiter nach internationaler Standardisierung und Vergleichbarkeit vorhandener immaterieller Ressourcen. Hinzu kommen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche, wie etwa die von Enron in den USA oder die italienische Parmalat , welche die Kapitalmärkte hinsichtlich der Verlässlichkeit der durch das Unternehmen publizierten und kommunizierten Informationen verunsichert haben. Hier haben die Gesetzgeber zwar bereits reagiert, gleichzeitig aber wachsen die Informationsanforderungen der Kapitalmarktteilnehmer an die Bewertungsrelevanz der verfügbaren Informationen. [...]