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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Institut für Japanisches Recht), Veranstaltung: Intensivseminar in Kyoto vom 12. bis 24. März 2012, Sprache: Deutsch, Abstract: Vom 12. bis 24. März 2012 fand in Kyoto an der Doshisha Law School ein Intensivseminar „Japanese Law Program“ statt. Das Seminar gliederte sich in drei Teile: Vorlesungen zu verschiedenen Rechtsgebieten, aus einem Symposium zum Thema „Zur Bedeutung des Vergleichs von Rechtskulturen“, sowie einem Besuchsprogramm, das Besuche bei der JVA…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Institut für Japanisches Recht), Veranstaltung: Intensivseminar in Kyoto vom 12. bis 24. März 2012, Sprache: Deutsch, Abstract: Vom 12. bis 24. März 2012 fand in Kyoto an der Doshisha Law School ein Intensivseminar „Japanese Law Program“ statt. Das Seminar gliederte sich in drei Teile: Vorlesungen zu verschiedenen Rechtsgebieten, aus einem Symposium zum Thema „Zur Bedeutung des Vergleichs von Rechtskulturen“, sowie einem Besuchsprogramm, das Besuche bei der JVA Kyoto, bei der Staatsanwaltschaft und der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit des Justizministeriums in Osaka, sowie Besuche der Rechtsabteilungen bei PANASONIC in Osaka und bei OMRON in Kyoto beinhaltete. Im Vorlesungsteil wurden die folgenden Rechtsgebiete behandelt: Straf- und Strafprozessrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Japanische Rechtsgeschichte, Japanisches Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht. Zudem wurde zu Beginn des Kurses eine Einführung zur Juristenausbildung und zum Justizsystem in Japan gegeben, auch wurde ein Videobeitrag zum Kriegsverzichtsartikel 9 in der Japanischen Verfassung gezeigt. In der vorliegenden Arbeit sollen die verschiedenen Inhalte der Vorlesungen, der Vorträge im Symposium und die Informationen aus dem Besuchsprogramm zusammengefasst dargestellt werden. Aufgrund besonderem Interesse des Verfassers, der seit vielen Jahren als Berufsbetreuer arbeitet, wird auch dem Thema Betreuungsrecht für Volljährige ein eigener Abschnitt gewidmet.