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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie im antiken Athen gilt als eine Errungenschaft der griechischen Bevölkerung und entfaltete sich bis zur zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr. Die Gesetze Drakons und Solons aus den Jahren 621 und 594 v. Chr. gelten als wichtiger Schritt für Entwicklung der Volksherrschaft in Athen. Doch um 561 v.Chr. errang die Adelsfamilie der Peisistratiden in Auseinandersetzungen die Befehlsgewalt und regierte in der Folgezeit in Manier…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie im antiken Athen gilt als eine Errungenschaft der griechischen Bevölkerung und entfaltete sich bis zur zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr. Die Gesetze Drakons und Solons aus den Jahren 621 und 594 v. Chr. gelten als wichtiger Schritt für Entwicklung der Volksherrschaft in Athen. Doch um 561 v.Chr. errang die Adelsfamilie der Peisistratiden in Auseinandersetzungen die Befehlsgewalt und regierte in der Folgezeit in Manier einer Tyrannis. Diese Regierungsform ist eine Alleinherrschaft und beschnitt somit die Beteiligung des Demos an der Politik. Denn vielmals waren es nun die Anhänger des Tyrannen, die politische Positionen besetzten. 510 v. Chr. gelang es Kleisthenes mit Hilfe der Spartaner Athen zu besetzen und die Alleinherrschaft zu beenden. Zu seinen Reformen um 508/507 v.Chr. gehörte eine Phylenreform, in der er Attika in verschiedene Bereiche einteilte und somit eine Vermischung der Bevölkerung aus den verschiedenen Landesteilen bezweckte. Darüber hinaus löste Kleisthenes die Bindung der politischen Mitbestimmung an die soziale Herkunft auf. Damit war ein Grundstein für die Entfaltung der Demokratie gelegt, die sich im 5.Jahrhundert v.Chr. durch die Reformen des Ephialtes und des Perikles weiterentwickeln sollte. Zu den Veränderungen der Verfassung Athens um 507/508 v. Chr. gehörte wahrscheinlich auch die Bildung des Scherbengerichtes, beziehungsweise "Ostrakismos". Es stellte nach Aristoteles ein besonderes Gesetz dar, das "wegen des Mißtrauens gegen die Inhaber der Machtstellungen erlassen worden war, da sich Peisistratos [...] zum Tyrannen gemacht hatte." Auf Basis dieser These wird in der Arbeit an drei Fallbeispielen untersucht, inwiefern die Funktion des Ostrakismos im Zeitraum seiner Anwendung tatsächlich der uns überlieferten Intention gerecht wurde. [...] 1 Vgl. J. Bleicken, Die athenische Demokratie, S.17. 2 Vgl. M.H. Hansen, Die Athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes, S.28ff. 3 Vgl. M.H. Hansen, Die athenische Verfassung bis 403 v.Chr.: Eine historische Skizze, S.33. 4 Vgl. K.A. Raaflaub, in: K.H. Kinzl, Demokratia, S.1-3; H. Hansen: Die Athen. Demokratie, S.32f. 5 Aristoteles, Staat der Athener, X 22,3.

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