Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Interaktive E-Participation ist mehr als das Kontaktieren eines Verwaltungsmitarbeiters per E-Mail. Interaktive E-Participation heißt, die Beziehung zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern neu zu gestalten. Die politisch beschlossenen Inhalte von Deutschland-Online besagen, dass in jährlichen Schritten bis 2008 alle geeigneten Verwaltungsverfahren online zu Verfügung gestellt werden sollen und dann auch alle Behörden untereinander auf diesem Wege kommunizieren. Im Rahmen der Stadtplanung bieten neue IuK-Technologien enorme Potenziale, diese neue Form der Verwaltung umzusetzen. Hier können nicht nur Verfahren für die Beteiligten vereinfacht, sondern auch völlig neue demokratische Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung etabliert werden: die E-Participation. Einerseits können die Bürger somit an kommunalen Entwicklungen einfacher teilhaben und andererseits kann die Planung Konzepte besser visualisieren. Die Grundlage hierfür ist ein onlinegestütztes Beteiligungstool, welches in dieser Arbeit entwickelt wird. Ob ein solches Tool eine bessere, vereinfachte Partizipation erfüllen kann, wie es diese Aufgabe erfüllen kann und ob es diese Aufgabe erfüllen soll, sind dabei die zentralen Fragestellungen. Der erste Schritt zur E-Participation wurde bereits durch den neuen § 4a BauGB gemacht, welcher den Einsatz elektronischer Informationstechnologien zulässt. Nun können formelle Verfahren bei gegenseitigem Einverständnis auch online durchgeführt werden. Eine Erweiterung dieses Verfahrens vor allem für die Bürger birgt enorme Informations- und Visualisierungspotenziale, welche vorbereitend für die Partizipation genutzt werden können. Einleitung: Planungen waren schon immer geprägt durch unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen der Umwelt. Um die demokratischen Rechte der Bevölkerung in die Planung mit einfließen zu lassen, wurden nach und nach die Gesetze an die Belange der Betroffenen angepasst. In mehreren Schritten wurde so die heutige formelle zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt, welche nun nach § 4a Abs. 4 BauGB auch erlaubt, ¿ergänzend elektronische Informationstechnologien¿ bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu nutzen. Aber nicht nur das Planungsverständnis bei den Bürgern änderte sich, auch die Fachwelt erkannte die Potenziale einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit über die formellen Verfahren hinaus. Die Verbesserung der Planungsergebnisse durch endogene Informationen [...]
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