Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Internet, neue Technologien, Note: 1,3, Hochschule RheinMain (Fachbereich Medienwirtschaft), Veranstaltung: Mediengestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Institutionelle Websites sind Informationsangebote von Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts für die breite Bevölkerung. Transparenz gegenüber den Bürgern und Interaktionsmöglichkeiten für die Bürger stellen die Prämissen für Websites dieser Urheber dar. Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es, Anforderungen und Qualitätskriterien solcher Websites aufzuzeigen und mit Beispielen für die Umsetzung zu verdeutlichen. Als Untersuchungsschwerpunkt beschäftige ich mich im Folgenden mit dem Aspekt der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites sowohl für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als auch für User, die ältere technische Systeme oder besondere Zugangsformen wie PDAs nutzen, in vollem (Informations - und Funktions-)Umfang zugänglich sind. Hierbei konzentriere ich mich auf die Barrierefreiheit für behinderte Menschen. Vor allem für Sehbehinderte, und allein davon gibt es in Deutschland rund eine halbe Million1, kann die Gestaltung einer Website primär nach ästhetischen Kriterien zum Problem werden. Je nach Schwere der Einschränkung sind sie beim Nutzen von Online-Angeboten auf unterschiedliche technische Hilfsmittel angewiesen. Mitunter übersetzen diese Hilfsmittel die Inhalte von Websites für den Sehbehinderten. Doch was man als Sehender - zumal mittlerweile auf das Web-Design trainiert- aus Grafiken oder dem optischen Zusammenhang erschließen kann, kann ein technischer Apparat nicht zwangsläufig interpretieren. Ähnlich gravierende Probleme ergeben sich für Taubstumme und Körperbehinderte. Für Web-Sites, die von behördlichen Trägern verbreitet werden, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die eine Benachteiligung Behinderter ausschließen sollen. Bei der Erklärung und Analyse der Kriterien orientiere ich mich an den gesetzlichen Bestimmungen und überprüfe deren Umsetzung am Beispiel der Website der nordrhein-westfälischen Polizei. Um einen authentischeren Zugang zum Thema zu finden, dokumentiere ich die Ergebnisse einer teilnehmenden Beobachtung mit einem Blinden. Hiernach stelle ich besonders positive Aspekte der untersuchten Website heraus und zeige Negativ- und Positivbeispiele anderer Internetangebote auf. Die vorliegende Seminararbeit unterliegt durch die Konzentration auf das Thema Barrierefreiheit keinem Vollständigkeitspostulat. Weitere Anforderungen an institutionelle Websites, etwa in puncto Datensicherheit, werden nicht ausführlich untersucht....
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