Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Beziehungen und Familie, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Privates, öffentlich beobachtet: Gewalt in Familien, Sprache: Deutsch, Abstract: Gewaltanwendung in der Familie ist heute immer noch ein heikles und leider auch aktue lles Thema. Sowohl Gewalt gegen die eigenen Kinder, als auch Gewalt gegenüber dem jeweiligen Ehepartner sind in der Diskussion nicht zu unterschätzen. Wenn man denkt, dass Gewalt in der Erziehung nicht weit verbreitet ist, belehren einen die Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines besseren. Laut deren Angaben werden heute in Deutschland immer noch rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt, fast jedes dritte Kind hat schon einmal die sprichwörtliche Tracht Prügel bekommen und immerhin 150.000 Kinder unter 15 Jahren werden pro Jahr Opfer körperlicher Misshandlungen. Dies sind allerdings großteils nur sehr grobe Zahlen, die Dunkelziffer dürfte bei einem solchen Tabuthema weit höher liegen. Aber auch die Gewalt gegenüber dem Ehepartner, dabei handelt es sich entgegen der weitläufigen Meinung nicht fast ausschließlich um Gewalt gegenüber Frauen, ist in den deutschen Haushalten leider immer noch sehr präsent. Dem gesellschaftlichen Wandel, der sich in großen Teilen der Bevölkerung hin zu einer gleichberechtigten Partnerschaft und zu einem partnerschaftlichen Miteinander auch gegenüber den Kindern vollzieht muss auch in der Gesetzgebung Rechnung getragen werden. Immerhin war es über Jahrhunderte hinweg nicht nur legal, sondern dadurch auch gesellschaftlich durchaus anerkannt, dass der Vater – als Oberhaupt der Familie – sowohl seine Kinder, als auch die Ehefrau als ‚Erziehungsmaßnahme’ körperlich züchtigen durfte. Wie sich dieser Wandel zumindest teilweise vollzogen hat und in welcher Form Gewaltanwendung in der Familie in der deutschen Rechtsprechung heute behandelt wird, soll in dieser Arbeit dargestellt werden. Natürlich kann im Rahmen einer solchen Arbeit das breite Thema der Gewaltanwendung und des Familienrechts nicht erschöpfend dargestellt werden und einzelne Teilaspekte müssen aus Gründen der begrenzten Möglichkeiten in den Hintergrund treten. Dennoch soll ein umfassender Überblick über Gewalt und Recht in der Familie entstehen.