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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Interkulturelle Kommunikation, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung von Diversity-Leitlinien in der Unternehmensgruppe Bauer soll eine Gleichstellung aller Beschäftigten erreicht werden. In dieser Fallstudie soll erörtert werden, warum die Einführung einer Diversity-Leitlinie sinnvoll ist. Hierzu ist zunächst eine Differenzierung der Begriffe Gleichstellung und Gleichbehandlung notwendig. Anschließend erfolgt eine Analyse des Ist-Zustandes in der Unternehmensgruppe Bauer.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Interkulturelle Kommunikation, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung von Diversity-Leitlinien in der Unternehmensgruppe Bauer soll eine Gleichstellung aller Beschäftigten erreicht werden. In dieser Fallstudie soll erörtert werden, warum die Einführung einer Diversity-Leitlinie sinnvoll ist. Hierzu ist zunächst eine Differenzierung der Begriffe Gleichstellung und Gleichbehandlung notwendig. Anschließend erfolgt eine Analyse des Ist-Zustandes in der Unternehmensgruppe Bauer. Hieraus resultierende Differenzen zum Soll-Zustand werden herausgestellt und analysiert. Daraufhin wird die Notwendigkeit einer Diversity-Leitlinie begründet und es erfolgt eine entsprechende Umsetzung. Abschließend werden Herausforderungen und Erkenntnisse präsentiert und ein Ausblick gewagt. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Grundgesetz) Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, §1). Die Corona-Pandemie hat bestehende Unterschiede bei Gehalt, Kinderbetreuungszeiten und Arbeitszeiten noch weiter verschärft. So zeigt sich, dass vor allem Frauen die Arbeitszeit reduziert haben, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Es besteht auch die Gefahr, dass diese reduzierten Arbeitszeiten nach Ende der Pandemie weiterhin bestehen bleiben, sofern die Arbeitgeber kein Interesse an einer Erhöhung der Stundenanzahl haben sollten. Die Reduzierung der Arbeitszeit bei Männern resultiert hauptsächlich aus Kurzarbeit, wobei hier nach deren Ende problemlos auf die reguläre Arbeitszeit umgestellt werden kann.